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Geld oder Werkstatt?

A
anon78530862
April 12, 2009

Sprich doch einfach mal mit deinem Gutachter ich weiß das es in einigen Fällen möglich ist aber will dir da nicht zuviel versprechen!

mfg Pologti64

R
rimu51
April 11, 2009

Muß ich das Auto reparieren lassen, oder kann die vo eigenen Gutachter genannte Summe (Netto)von der gegnerischen Versicherung verlangen?

A
anon99265445
April 11, 2009

Es besthet die Möglichkeit einer Abrechnung auf Basis des Gutachtens ohne Reparatur....

Näheres kann Dir sicher Dein Gutachter erläutern!

S
spihu70
April 11, 2009

bei mir wurde damals,da mein schaden über 3000 euro lag,ein gutachter der versicherung des unfallverursachers geschickt.der von dem gutachter genannte schadenssumme wurde mir dann per scheck zugesand.ob der wagen dann von einer werkstatt oder selbst repariert wird ist nebensächlich.

A
anon32625740
April 11, 2009

Abrechnung auf Gutachterbasis ist möglich.
Das Fahrzeug muss auch nicht repariert werden.

Allerdings ist der auszuzahlende Betrag OHNE MWSt.

...aber das weißt ja schon.

R
Raucher
April 12, 2009

Hallo "rimu51",

da ich (mein Sohn) in den letzten 4 Monaten 2x das "Glück" hatte, kann ich dir mit Sicherheit eines schreiben... jede Versicherung muss dir den Schaden auszahlen, den der Gutachter in seinem Gutachten festgestellt hat.
Wie Mudder schon absolut richtig schrieb, es handelt sich dabei aber um den Nettobetrag, folglich ohne die Mehrwertsteuer.

m.f.g.
Raucher