Wann und ob ich einen neuen Wagen verlangen kann
Ich habe ein Auto im Jan. 2007 neu gekauft (finanzierung). Seit einem Jahr haben wir ein Problem mit Turboladen. Seit gestern steht das Auto wieder bei einem Werkstatt, der schon mal das Teil repariert hat. Der ADAC-Fachmann hat mir erklärt, dass da etwas nicht korrekt nach der Reparatur eingestellt war, das wieder zum Bruch geführt hat. Also ganz klar, dass der Werkstatt schuldig daran ist. Ich möchte wissen, wann und ob ich nach mehreren Reparaturen einen anderen neuen Wagen verlangen kann (auch neuen).
Naja einen Neuen würd wohl schwer werden!
Auch nach einer Nachbesserung in der Werkstatt wirst du da schlechte Karten haben!
Da muss dein Autochen schon öfter die Werkstatt besuchen!
Der Wagen hat sicher noch Werksgarantie oder?
Wenn jetzt nach dem Erneuten wechsel des Abgasturboladers noch einmal ein Schaden Auftritt dann solltest du dich mal an Kia Deutschland wenden!
Erkundige dich am besten mal bei nen Rechtsanwalt was du für Chancen hast oder sprich ganz in Ruhe und sachlich mit dem Händler wo du ihn gekauft hast!
mfg pologti64
Ja, so ein Turboladen ist halt imma ein Risiko - zumal bei koreanischen Edelkarossen....!
Grundsätzlich ist es möglich, im Rahmen der Gewährleistung auch die Neulieferung eines Autos zu verlangen. Eine Alternative dazu stellt die Rückgängigmachung des Kaufes dar (Auto zurück, Geld zurück, sog. Wandlung , s. http://www.automobilkanzlei.de/wandlung-kfz ).