Guten Tag ich habe mir anfang März einen Hyundai Sonata beim Gebrauchtwagenhändler gekauft, mit Gebrauchtwagengarantie, nach ca 9 Tagen habe ich beim Händeler eine Mängelliste angegeben.
Unter anderem fehlerhalft Spureinstellung und Überprüfen der Kopfdichtung.
Nach knapp drei Wochen habe ich auch einen Werkstatttermin bekommen und dann einen Anruf das die Kopfdichtung auf Händlerkosten erneuert wird.
Nun aber der Zusatz: Hyundai schreibt vor das wenn die Kopfdichtung gewechselt wird MUSS auch Zahnriehmen und Wasserpumpe mit gewechselt werden. Und das will mir der Händler in Rechnung stellen.
Ist das Rechtens?
Des weiteren sind durch die fehlerhaft Spureinstellung die Reifen an der Achse einseitig stark abgefahren. Kann mir der Händler auch diese in Rechnung stellen?
Wäre schön wenn ich bei einer Anwort nen Rechtlichen Verweis o.ä. bekommen könnte.
Wenn nicht bin ich auch für jede Antwort dankbar.
Bis dann