Zeitraum für ummeldung
wie lange habe ich zeit, mein fahrzeug wegen wohnungswechsel umzumelden
3 Monate
sicher? ich meine, dass die ummeldung selbst max. 3 monate nach der ummeldung des ersten wohnsitzes (das kfz am zweiten wohnsitz anmelden geht ja nicht mehr) bei der zulassungsbehörde erfolgen muss. du musst den wohnortwechsel allerdings unverzüglich bekannt machen. ich lasse mich allerdings wie immer auch gern eines besseren belehren
anders sieht beim versicherer aus, wo man den wohnortwechsel idR. und je nach vertragspflicht unverzüglich angeben muss.
übrigens gibt es seit letzem jahr theoretisch die möglichkeit, OHNE ummeldung des kfz bei der zulassungsstelle innerhalb eines bundeslandes umzuziehen. ob diese möglichkeit besteht, liegt allerdings im ermessen des landes. man sollte sich also vorher informieren was sache ist. bisher wird diese möglichkeit von den ländern nämlich eher links liegen gelassen. und selbst wenn nicht, muss man den wohnortwechsel nach wie vor beim versicherer angeben.