Wieso stuft das Finanzamt meinen LKW SO:KFZ (Fiat VEICOLI MAGIRUS DEUTZ ) als PKW ein und beteuert d
Ich habe diesen LKW zum Transportieren meiner Kutschpferde angeschaft.Er hat einen 4 Meter geschlossenen Kasten mit extra verlängerter Laderbordwand, welche auch in der Zulassung eingetragen ist. Dieser LKW ist vor meiner Neuzulassung auch als SO.KFZ im alten Brief eingetragen. Und im ungültigen ersten KFZ Brief von 1984, steht LKW mit PLane und Spriegel sowie SO.KFZ Turnierpferde. Trotzdem wurde dieser jetzt als PKW mit wahnsinnigen 1.783,00 Besteuert. Ist das ein versehen vom Finanzamt oder liegen die richtig ? Denn ich will jetzt in Widerspruch gehen!
Ich danke im Voraus für eine baldige Antwort!
du hast das recht auf richtige besteuerung. das fahrzeug wurde vermutlich jahrelang falsch besteuert. sei froh, dass dich keine nachzahlung erwartet.
das finanzamt entscheidet bei der besteuerung nach der nutzung.
und bei transportern wird nur eine nutzung als lkw anerkannt, wenn auch eine tatsächliche nutzung als solches vorliegt.
eine der mindestvoraussetzungen dafür ist ein auf den fahrzeughalter angemeldetes gewerbe und eine damit verbundene rein gewerbliche (keine privatfahrten) nutzung.
liegt das nicht vor, wird ein transporter, der auf eine privatperson zugelassen ist, als pkw besteuert, der er ja auch als solches genutzt wird.
das freut immer mehr geländewagen- und transporterhalter, die sich für ganz schlau hielten, und ihren als pkw genutzten wagen als lkw zugelassen haben. der staat lässt sich nunmal kein geld durch die finger gehen.
einzige lösung:
ein gewerbe anmelden, und das fahrzeug auf die firma zulassen. dabei sollte man aber auch immer bedenken, dass die prämien der versicherung bei einem lkw wesentlich höher sind, als bei einem pkw. also vorher durchrechnen, ob sich das finanziell lohnt.
widerspruch hat wenig aussicht auf erfolg.
Ich habe so den eindruck die finanzämter beteiligen sich stark an dieser diskussion. Wie sonst ist diese erste antwort zu erklären. Es ist mit verlaub mehr als hirnrissig die art der besteuerung eines fahrzeugs am personenstand festzumachen. Auch für den geilsten finanzbeamten wird aus einem LKW kein PKW nur weil er einem privatmann/frau gehört. Mit halbwahrheiten ist nienandem gedient. Auch wenn man sich bei dieser gesetzgebung an klein fritzchen er- innertfühlen muss.
An keiner stelle der typisierung von fahrzeugen hebt der gesetzgeber auf die ausschliesslichkeit der nutzung ab. qua gesetz darf nicht mehr als die hälfte der gesamtnutzfläche eines fahrzeug zur personenbeförderung zu dienen um als "anderes fahrzeug" bezeichnet zu werden. dabei spielen sicher auch noch andere kriterien, wie aufbauart und ähnliches eine rolle. aber ganz sicher nicht die gewerbsmäßige nutzung. auch ein privater lkw bleibt ein solcher und ist von gesetzwegen nicht weil privat ein pkw. wobei ich den gedankengang schon nachvollziehen kann.