Muss Ich dafür Haften?
Hallo, ich habe mitte Februar meinen Honda Civic bei Autoscout inseriert. Mit allen Mängeln und was halt in letzder Zeit erneuert wurde. Ich hatte rein geschrieben das er an zwei stellen ein kleines bisschen Rost hat. Nach ein paar Tagen rief mich ein Mann an der den Wagen unbedingt haben möchte er hätte Ihn auch ungesehen gekauft. Aber am selben Tag kam er doch noch ihn sich anschauen. Ich hatte in der zwischenzeit die Roststellen von meinem Onkel entfernen lassen da er kfz maler und lackierer ist. Der Mann hat sich also den Wagen angeschaut und wir haben sofort den Kaufvertrag gemacht er hat sogar noch 100Euro mehr gezahlt als ich eigentlich haben wollte. Nach zwei Tagen wurde das Auto auch abgeholt alles gar kein Problem. Aufeinmal rief er mich am WOchenende an und meinte das der Lack abwäre, und wenn ich das nicht machen lassen würde, würde er das seinem Anwalt übergeben.
Jetzt ist meine frage muss ich das wirklich nocheinmal machen lassen kann er mich dafür irgendwie zur rechenschaft ziehen?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen.
privatverkauf, oder bist du händler ?
bist du privat, dann kann er nichts machen. im kaufvertrag wird ja stehen, dass er den wagen so kauft, wie er dort steht. auf die mängel hast du hingeweisen, er war damit einverstanden und hat gekauft.
also nicht dein problem.
Ja, habe den Wagen Privatverkauft. Mein Onkel kann sich auch nicht vorstellen, warum aufeinmal die Lackierung wieder ab ist.
Hatte nämlich schon Angst das ich noch irgendwelche Schwierigkeiten bekommen könnte, da er ja auch mit dem Anwalt die ganze Zeit droht.
Vielen Vielen Dank
mach dir keinen kopf.
hat der nunmal pech gehabt.
ein gebrauchtes auto ist nunmal kein neuwagen, du hast ihn auf alle mängel hingewiesen, er hat gekauft. damit bist du aus der sache raus.
Lass' den mal ruhig drohen .. unter Privatleuten wird ein Gebrauchtwagen "verkauft wie besehen" ... und maximal noch "... und wie Probe gefahren"
Der Käufer hat weder Anspruch auf Wandlung noch auf Minderung, wenn Du ihm nix ARGLISTIG (also wider besseres Wissen) verschwiegen hast; z.B. Unfallvorschäden o.Ä.
FALLS ein Brief von dessen Anwalt kommen sollte: NICHT beachten; brauchst darauf auch gar nicht reagieren; er müsste Dich dann zivilrechtlich verklagen -- und DAS wird ihm sein Anwalt mangels Aussicht auf Erfolg entweder ausreden .. oder ihn ins offene Messer laufen und vor Gericht unterliegen lassen .. wenn der Anwalt "etwas mehr" Honorar von ihm (dem Käufer) einstreichen will ^^
Keep cool ! .. Hunde die bellen, beißen nicht!
Ich nehme doch mal stark an, dass der Gute mit dem Käufer einen schriftlichen Vertrag gemacht hat, der die gesetzliche Gewährleistung ausschließt .. steht bei nicht gerade etliche Jahre alten Vordrucken immer schon vorgedruckt drin. ___ Mit den zugesicherten Eigenschaften hast Du natürlich Recht ... Diese müssen zur einfachen Beweisführung aber dann schon explizit im Kaufvertrag drinstehen .. und ich glaub' NICHT, dass der da rein geschrieben hat, dass der "Lack nicht nach kurzer Zeit abblättert" ^^
Einfach ganz ruhig bleiben. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, wurde das Auto so übergeben wie gesehen. Wenn nach kurzer Zeit der Lack abfällt, ist es Problem des Käufers, denn er hatte bei der Besichtigung die Möglichkeit sich alles genau anzusehen. Es ist nun mal nur ein Gebrauchtwagen und kein Neufahrzeug.
Denke mal eher, das der Käufer aus irgendeinem Grund mit dem Auto doch unzufrieden ist und jetzt Mängel sucht um den Kaufvertrag zu wandeln.
Wenn im Nachhinein der Lack ab ist, muss der Käufer beweisen, das dieser Mangel schon im voraus bestanden hat und von dir verschwiegen wurde. Vielleicht ist er mit dem Auto irgendwo angeeckt und will so den Schaden an dich abwälzen.
Soll er dir doch erstmal Bilder von dem Schaden übersenden und dann vergleichst du mit deinen Bildern ob ein Schaden vorhanden war.
Ich vermute/hoffe mal, dass ein vorkonfektionierter Kaufvertrag verwendet wurde, wie er z.B. beim ADAC käuflich zu erwerben ist und dieser korrekt ausgefüllt wurde.
Wie bereits von "hosenmatz" treffend erwähnt wurde, muss die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen worden sein. (meist durch "Ankreuzen" im Vertrag zu bewerkstelligen).
Sollte dies zutreffen, besteht keinerlei Handlungsbedarf von deiner Seite!
Es war kein Vertrag den ich mir beim ADAC ausgedruckt habe sondern einer den ich mir so aus dem Internet gesucht habe.
In dem Vertrag steht folgendes: "Das beschriebene Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft-soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird. Der Verkäufer tritt etwaige gegenüber Dritten bestehende Ansprüche wegen Sachmängelhaftung an den Käufer ab."
Ich hoffe das ist das was Ihr beschrieben habt. Ich habe dem Käufer nichts verschwiegen habe in dem Vertrag auch angegeben das der Wagen mal einen Unfall hatte. Habe ja auch reingeschrieben das der Wagen zwei kleine Roststellen hat und der Verkäufer meint nur weil ich die Stellen hatte machen lassen vorher noch müsste ich jetzt auch nachbessern lassen weil aus Irgendeinem Grund die Lackierung ab ist. Es ist ein Rostblocker draufgekommen, Grundiert worden und dann Lackiert. Der Lackierer kann sich das überhautpt nicht vorstellen, warum es ab ist.
Das war ein Vorgedruckter Vertrag der Signal Iduna Versicherung. Es ist ja nicht Offiziell in einer Werkastatt Reperiert worden, sondern privat,es wurden nur die Räumlichkeiten der Werkstatt benutzt also keine Rechnung oder ähnliches Vorhanden. Desweiteren habe Ich keine nachfolgende Garantie übernommen. Im Anhang steht noch folgendes:Der Ausschluss der Sachmängelhaftung für diesen Vertrag gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die
auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei Körperschäden.
Oh mann ich weis mitlerweile gar nicht was ich machen soll.
Dem Verkäufer wurde gesagt das es von einem Lackierer gemacht worden ist nicht von einer Werkstatt oder so. Ich finde es ist keine Schwarzarbeit wenn mein Onkel mir einen Gefallen tut und mir mein Auto Lackiert. Diesen Anhang hat der Käufer überhaupt nicht mitgenommen weil er meinte der Wäre sowieso nicht wichtig und hatte Ihn gleich ins Altpapier geschmissen.
Oh man ich bin total überfordert mit der ganzen Sache.
Oh man jetzt wird es mir echt zu Bunt anscheinend ist beim Lackieren tatsächlich etwas schiefgelaufen, mir wurden Bilder geschickt. Ich habe ihm angeboten, dass der Mangel behoben wird, und wir dafür den Wagen natürlich brauchen. Er meinte er würde uns den Wagen nicht geben sondern will Geld um es machen zu lassen. Auserdem Behauptet er bei Honda gewesen zu sein und die hätten ein Gutachten erstellt der Wagen hätte einen Heckschaden gehabt und mir aufgezählt was angeblich alles reperiert wurde daran. Aber solange ich den Wagen hatte hatte ich keinen Heckschaden und mir wurde der Wagen auch als Unfallfrei Verkauft. Wegen dem Heckschaden würde er aber nichts unternehmen da dieses ja Fachmänisch behoben wurde aber er meinte Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn doch aber in der Zeit wo Ich ihn hatte nichts war und ich auch von nichts weiss????
Soll ich lieber einen Anwalt einschalten um die Sache abklären zu lassen?
Vielen Liebe Dank na das lässt mich ja schonmal etwas hoffen, ich hatte den Unfallschaden den er vorne mal hatte ja auch angegeben. Das war da im Vertrag anzukreuzen das er solange er in meinem Besitz war einen Unfallschaden vorne Rechts hatte. Und dann hatte ich angekreutzt
das das auto bevor es mein eigentum war und soweit mir bekannt war keinen Unfallschaden hatte, das weis ich daher dass ich die Vorbesitzerin kannte und der wagen auch in meinem Kaufvertrag damals als Unfallfrei angegeben war.
Vielen Vielen Dank nochmal ich bin ja mal gespannt was er nun darauf sagt mit dem Nachbessern.
mannomann, bin ich froh, dass ich hier im Forum des öfteren die Fragen und Antworten lese. Bin auch grad dabei ein Auto zu verkaufen und wollte den selben Vertrag mit besagtem Passus nutzen. Den hab ich rausgestrichen und nur "Das beschriebene Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft" dringelassen. Dann muss ich jetzt nur noch jemand finden, der mir den Citroen
abkauft
Hosenmatz, du scheinst ja wirklich ein Experte auf dem Gebiet zu sein!
Keine Angst. Schau dir mal folgendes an:
http://www.multi-board.com/board/index.php?page=Thread&threadID=42369