Auto Verschrotten ohne Brief?
Hallo,
ich kann ein Pkw bekommen von einen Autohändler. Dieses Fahrzeug hat keinen Brief mehr. Ich will dieses Auto kaufen um einige Teile zu verwerten und anschließend verschrotten lassen oder wenn jemand Interesse hat komplett weitergeben.
Meine Fragen:
Kann ICH den Wagen bedenkenlos kaufen ?
Kann ICH den Wagen Verschrotten lassen ?
Kann ICH den Wagen ohne Brief weitergeben ?
Danke
nein!
Lies dazu folgenden Beitrag:
Re: kfz ohne brief verkaufen
Zitat:
Original geschrieben von bobPaulson
hallo zusammen
kann man einen pkw ohne brief an einen schrotthändler oder ahnlliches verkaufen.. oder ist erst die stillegung notwendig und damit das wieder beschaffen des briefes?
und kann der letzte eingetragene halter mir eine vollmacht ausstellen damit ich den brief besorgen kann.. ich meine doch für ne eidesstattliche erklärung müsse er selbst diesen amtsgang vollziehen.
vielen dank euch
und gottes reichen segen :) BOB
Hallo bobPaulson,
siehe eimal hier:
Kfz-Brief -Verlust und Neuausstellung, was ist zu tun
28 Juni, 2007
Der Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung I ist (vom Rechtsverständnis her) eine Urkunde und legitimiert den jeweiligen Besitzer des Papiers als Eigentümer eines Kfz´s. Aufgrund dieser Legitimationsfunktion sind auch die Vorkehrungen von Amtsseiten aus bezüglich der Neuausstellung eines etwaigen neuen Kfz-Briefes sehr hoch, wesewegen wir empfehlen, sich vorab per Mail oder Telefon mit dem jeweiligen Amt in Verbindung zu setzen. Grundsätzlich gilt zu bedenken, dass keine verbindlichen Rechtsgeschäfte getreu des guten Glaubens ohne die Vorlage des Kfz-Briefs erfolgen können.
Weder der Verkauf eines Kfz an einen Dritten, das Abmelden des Kfz bzw. Außerbetriebsetzung, noch das Ummelden des Kfz auf einen anderen Zulassungskreis können ohne(!) die Vorlage des Kfz-Briefs durchgeführt werden. Deshalb ist der Kfz-Brief eines der wichtigsten Papiere, welche die Mitarbeiter der Ämtergänger KG brauchen, um ggf. für Sie ein Kfz auf einen neuen Zulassungskreis umzumelden oder auch für einen etwaigen Verkauf das Kfz vorab abzumelden (lesen Sie hierzu die Artikel:"Vor dem Verkauf das Kfz unbedingt abmelden" und "Bei einem Umzug unbedingt das Kfz ummelden" auf www.openPR.de)
Normalerweise verlangt das Amt die Abgabe einer eidestattlichen Versicherung des bisherigen Eigentümers über den Verlust des Kfz-Briefs, welche dieser vor einem Beamten des Zulassungsamtes oder vor einem Notar (mit anschliessender schriftlichen Bestätigung) abgeben kann. Die Kosten für die Abgabe im Beisein eines Beamten des Zulassungsamtes betragen ca.10 Euro, während die Ersatzausstellung des Kfz-Briefes (je nach Aufwand) ca. 70 Euro beträgt.
Formulare finden Sie im Formular-Center unserer Homepage: www.aemtergaenger.de, wobei aber weiterhin zu bedenken gilt, dass ein Beamter oder ein Notar die Unterschrift bzw. Legitmation des Antragstellers überprüfen und bestätigen muss.
Die Frist der Neuausstellung des Kfz-Briefes beträgt ca. 4-6 Wochen. Auch in diesem Zeitraum sind rechtmäßige Geschäfte wie der Kfz-Verkauf an Dritte, die Ummeldung des Kfz´s und auch Abmeldung des Kfz nicht möglich(!). Der jeweilige Eigentümer muss auf die Vorlage des "neuen" Kfz-Brief warten, bis wieder Rechtsgeschäfte getätigt werden können.
(Alle Angaben ohne Gewähr; orstansässige Zulassungsämter können von der og. Abwicklungsweise abweichen)
Ämtergänger KG
Ovelgönner Weg 23
21335 Lüneburg
URL: www.aemtergaenger.de
Kann ICH den Wagen bedenkenlos kaufen ? <<
Wenn der Händler einen ordentlichen Kaufvertrag ausstellt und darin versichert, dass das Fahrzeug aus "legalen" Beständen kommt, warum nicht.
Kann ICH den Wagen Verschrotten lassen ? <<
Das Fahrzeug als Teilespender nutzen ist möglich und den Rest verschrotten, klar geht das.
Ist doch auf legalem Wege erworbenes Eigentum.
Kann ICH den Wagen ohne Brief weitergeben ? <<
Siehe oben, eine Inverkehrbringung des Fahrzeuges ist ohne Brief allerdings keinesfalls möglich.
Jooo, ein reiner "Teilespender" mit anschließender Verwertung benötigt dazu keine Fahrzeugpapiere. ___ Allerdings im Kaufvertrag festhalten, dass das Fahrzeug ohne Papiere verkauft wird und sich im EIGENTUM (nicht: "Besitz") des Verkäufers befindet.
Zu deiner zweiten Frage:
Ja du kannst das Auto ohne Brief, weitergeben und auch kostenlos abholen und verschrotten lassen. Schau doch mal auf http://www.express-autoverwertung.de . Vielleicht hilft dir diese Seite weiter.
Es gibt Autoverschrottungsdienste wie schrottreife-autos.de die bieten auch an, dass man das Auto ohne Papiere verschrotten kann. Du müsstest mal dort anfragen, ob die auch in deinem Fall das Auto entsorgen. Wie es im Detail abläuft, kann ich dir leider auch nicht sagen.