Verbindliche Neuwagenbestellung
Ich habe am 10.10.08 einen Neuwagen verbindlich schriftlich bestellt. Seitdem warte ich auf den Wagen und werde immer wieder vertröstet, erst mündlich Dezember, dann mündlich Februar und alle Telefonkontakte auf meine Initiative.Eine schriftliche Bestätigung habe ich auch nicht bekommen.
Meine Frage: bin ich noch an die Bestellung gebunden?
wurde dir mal irgendwann ein liefertermin konkret und nachweislich genannt?
wenn nicht, den händler schriftlich in verzug setzen und einen liefertermin bis z.B. 01.04. verlangen. erst dann kann man über weitere schritte reden. bei nicht nach dem kalender bestimmten terminen beginnt der verzug nämlich erst nach mahnung.
folgende schritte musst du "abarbeiten":
händler schriftlich in verzug setzen, und ihm 4 wochen zur auslieferung des fahrzeugs geben. in dem schreiben musst du ausdrücklich darauf hinweisen, dass du bei nichteinhaltung der frist vom kaufvertrag zurücktrittst, und alle getätigten zahlungen zurückforderst.
reagiert der händler nicht darauf, musst du wohl oder übel deinen anwalt bemühen.
es ist aber wichtig, dass du fristen setzt.
das müssen noch nicht mal 4 wochen sein. der gesetzgeber sieht nur eine "angemessene" frist vor. die kann in dem fall aber natürlich solche zeiträume erreichen
nein,keinen Kaufvertrag.
Ich habe gehört, daß eine Bestellung noch keinen Kaufvertrag darstellt und daß der Händler bis 4 W nach Bestellung diese schriftlich bestätigen muß.
Weiß jemand darüber etwas?
Ich werde morgen auf jeden Fall das erste Mal anmahnen,Danke für die Infos!
richtig, eine bestellung ist kein kaufvertrag. hast du denn einen KV?
die bestellung war in deinem fall wahrscheinlich nur invitatio ad offerendum (die aufforderung an den hänlder, ein angebot abzugeben (das und das auto zu dem und dem preis))
ja, deklariert als verbindliche Bestellung eines Chrevrolets Aveo mit Gasanlage für 10.500 incl. Überführungskosten, aber wohl unverbindlich für den Händler.(?)
wie seid ihr denn verblieben nach dieser "verbindlichen bestellung"? sollte noch ein KV aufgesetzt werden oder hat die bestellung im wesentlichen alles beinhaltet, was auch im kv stehen würde? dann kann nach 151 bgb ggf. auf die annahmeerklärung des händlers verzichtet werden und es ist ein kv zustande gekommen. mit allen rechtsfolgen wie z.b., dass du den händler nun in verzug setzen könntest
Eine schriftliche Bestellung eines Verbrauchers wird durch deren Annahme durch den Lieferanten VERBINDLICH .. und zwar für beide Seiten!
Sind keine konkreten Liefertermine genannt, musst Du den Lieferanten nach fruchtlosen Verstreichens der ungefähr/unverbindlich genannten Auslieferung zunächst SCHRIFTLICH IN VERZUG setzen; wenn dann in angemessener Frist (je nach Ware ~1 bis 4 Wochen) immer noch nix passiert .. bzw. Dir immer noch kein verbindliches Auslieferungsdatum genannt werden kann, hast Du das Recht auf Rückabwicklung des Vertrages wegen Nichterfüllung durch den Vertragspartner.
Diese Vorgehensweise solltest Du ihm aber in dem "Verzugsetzungsschreiben" klipp und klar deutlich machen; meistens kommen die Mädelz-'n-Junx dann auch schon mal eher "in die Hufe".
Viel Erfolg!
Der Kaufvertrag wird doch erst geschlossen wenn das Fahrzeug da ist und verkauft wird.
Bei der verbindlichen Bestellung hättest Du darauf achten sollen,das ein etwaiger Liefertermin festgehalten wird.Von der Seite her sehen die Karten eher schlecht aus.Solltest Du jetzt zurücktreten,kann Dir der Händler ein Aufwandspauschale in Rechnung stellen.Da aber Liefer-wartezeiten bestehen wirst Du wohl auch kostenlos zurücktreten können.Der Händler ist in jedem Fall nicht Schuld an der Wartezeit.Er kann auch nur warten bis das Schiff aus Korea kommt.Ein Anruf bei Chevrolet-Deutschland ( Tel.: 0800 66 47 446 )könnte Dir in so weit weiterhelfen,das Du einen etwaigen Liefertermin erfährst.
MfG
also anlumars:
lies noch mal die ausführungen in den antworten und kommentaren. womöglich ist dieser unklare zustand vom händler gewollt um auf der einen seite eine gewisse verbindlichkeit (für dich!) in deine bestellung zu bringen und um sich auf der anderen seite gegen verbindlichkeiten zu schützen (wie eben deinen rechten aus einem KV). das kann man nun in die eine richtung oder in die andere interpretieren... kaufvertrag ja oder nein.
eins haben wir gelernt: bei bestellungen eine frist mit einbinden, bis zu der der verkäufer seine annahme erklären muss!
wenn du deine unterlagen noch mal durchgehst, achte auch auf klauseln nach denen der verkäufer auf eine gesonderte annahmne verzichten kann. das ist nämlich möglich und dann hätten wir den KV
Vielen Dank an Alle für die Mühe!
Ich glaube tatsächlich, die Verwirrung ist ein Stück weit erwünscht. Habe mich auf die mündlichen Infos des Verkäufers sehr naiv verlassen. Ich war am Montag beim Geschäftsleiter und habe mich über den Verkäufer und die Hinhaltetaktik beklagt und gefordert meine Bestellung zurückzunehmen.
Heute morgen habe ich schriftlich auf Arbeit eine Frist bis zum 31.3.09 zur Terminbebennung gefaxt, aufgrund Euren Rates.
Heute Nachmittag hatte ich dann Post im Briefkasten, man entläßt mich ohne Schadenersatzzahlung aus der Bestellung, weil "die Zufriedenheit unserer Kunden...unser höchstes Ziel" ist.Hat sich überschnitten.
Bin wieder zufrieden, Danke nochmal!