gewährleistungsgarantie bei gebrauchtwagenkauf händler
hallo erst mal an das forum,
was ich durch intensive suche gefunden habe,denn mich beschäftigt eine frage , weil ich glaube das es nicht ganz ok ist, folgendes mein mann hat einen 1 er bmw bei einen namenhaften händler gekauft das auto ist knapp 4 jahre alt hat weniger wie 50 km , seinen alten 316i 10 jahre hat er in zahlung gegeben , war eigendl. alles top , wir kannten das autohaus gut , und bekanntl.auch vertrauen, nach ca 1 monat merkten wir geräuche beim fahren die wir uns nicht erklären konnten als piebt ein handy hinten, da unser sohn auch damit fährt , meine er ja hab ich auch schon gehört, ab und aN ; ALSO TERMIN IM AUTOHAUS GEMACHT; man stellte fest das die bremsen nicht ok sind, ebenso wurde ein ausenspigel erneuert da er rostflecke unten im glas beginnend hatte, rechnung folgte 187,- nur die bremsen , der spiegel wurde nicht berechnet und auch kein arbeitslohn, ich bin jedoch der meinung das es eigendlich schon vorhanden war der schaden , den von 1 monat kann es nicht von uns verschlissen sein , dazu kommt auch noch das die kupplung gemacht werden muss da es beim kuppeln nicht ganz im einklang ist es ruppelt, bei der probefahrt ...na ja war eigendlich nichts zu spüren der wagen war zu scheinen top, mit der kupplung wollten wir noch mal abwarten , meine frage die mängel müssen ja schon bestanden sein und fällt das nicht unter die gewährleistungsgarantie ??
würde mich über eine nachricht freuen
grüsse S.
Hallo
Was mann mal wissen müsste wie lange habt ihr das Auto oder an welchen Datum habt ihr es gekauft ? Aber was man jetzt schon sagen kann, wenn ihr das Auto 1 Monat hattet dann können ja die Bremsen ja nicht Verschlissen sein. Sowas muss doch in Ordnung sein wenn man es kauft. Und jetzt die Kupplung...
Gruss HoAcc
Nach über einem Monat(so wie du schreibst) sieht die Sache bei Verschleißteilen schlecht aus.Der Händler wird aber einen guten Kunden(so beschrieben)nicht verlieren wollen.Ich denke Ihr das Material und er die Arbeitsleistung wäre für beide fair.
MfG
Der Händler und Garantieleister werden anders argumen-
tieren.Sie könnten ja mal 50km mit angezogener Handbremse gefahren sein.Kupplung -Verschleißteil,da stecken wir nicht drin.
Das wird ein ewig hin und her.
Grüße
gewährleistung und garantie sind zwei paar schuhe.
einfach ausgedrückt:
gewährleistung muss der händler schon per gesetz geben.
garantie ist eine freiwillige zusatzgeschichte.
also nicht beides vermischen, und was neues wie "gewährleistungsgarantie" daraus machen.
oder gehst du auch zum reifenhändler, und kaufst dort rundlaufreifenräder ?
Hallöle,
ich dank euch allen die mir geantwortet haben,
ja wie scheint ist es so,pech eben das der normale verschleiss ....sag ich mal, die grenze eben gleich nach unseren kauf eingesetzt hat , gut ist kein neuwagen,
muss ich mich wohl mit meiner meinung geschlagen geben, aber es ist mir schon klar
allen allzeit gute fahrt
grüssle S.