Abmeldung oder Stilllegung?
Ich möchte mein Auto privat verkaufen. Ist hier eine Abmeldung oder eine Stilllegung ratsamer??? Was ist für den Käufer bei der Neuzulassung unproblematischer??? mjakiel
abmeldung reicht
Hallo
Abmeldung ist ausreichend. Stillegen macht die Polizei wenn du deine Steuern/Versicherung nicht bezahlst
Gruss HoAcc
Es gibt seit März 2007 keine "vorübergehende" oder "endgültige" Stilllegung mehr -- das meinst Du wahrscheinlich mit "Abmeldung oder Stilllegung"
Es gibt nur noch eine "Außerbetriebsetzung" .. dabei wird Dir die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 wieder ausgehändigt und auf der Rückseite von Teil 1 der "Außerbetriebsetzungsvermerk" mit Datum und Siegel der Zulassungsstelle vorgenommen.
Mit diesen Unterlagen kann der Käufer das Fahrzeug innerhalb von SIEBEN JAHREN !! jeder Zeit wieder anmelden; allerdings ist das dann keine "Neuzulassung" sondern eine "Wiederinbetriebsetzung", da das Fahrzeug ja bereits schon mal auf den Verkäufer/bisherigen Fahrzeughalter zugelassen war.
@lo,
schöne fachlich richtige antwort, dafür ein hilfreich.
gruß wondra
... kommt daher, weil ich erst gestern meinen "neuen" gebrauchten Touran auf der deutschen Zulassungsstelle "außerbetriebgesetzt" und ins feindliche Ausland verbracht hab' -- Trotzdem D a n g ö ö ! ____ Da kommt übrigens auch kein Stempel "Ausfuhr ins Ausland" drauf, wenn man das Auto "aus dem Einflussbereich deutscher KFZ-Steuerbehörden entführt" ^^ ... ab jetzt kostet mich das Teil NULL-KOMMA-NULL-TURO KFZ-Steuer frechgrins
Ich denke eine Abmeldung oder Kurzeitzulassung ist sinnvoll, sonst "verspricht der käufer das Fz umzumelden,
um es aber doch nicht zu tun" Und fährt auf deine Kosten
weiter.