Recht auf Kulanzreparatur an Elektronik des Lenkrades
mein Fiat Grande Punto ist Baujahr Februar 2007, seit ca. 3 Wochen habe ich bemerkt, dass beim Drehen des Lenkrades ein Geräusch entstanden ist. Ich bin zum Autohaus, wo ich den Wagen gekauft habe und man hat mir gesagt, dass die Elektronik des Lenkrades defekt ist. Ich möchte wissen, ob es normal ist, dass dies bei einem Auto mit 3 Jahre passiert und ob ich die Reparatur als Kulanz vom Autowerk bezahlt bekomme.
Normal ist das nicht, aber da die Garantie abgelaufen und Kulanz eine freiwillige Leistung ist, hast Du leider keine Ansprüche auf eine kostenlose Reparatur.
Wenn das Auto wie Du schreibst 2/07 zugelassen ist wäre er aber erst 2 Jahre alt und eventuell noch in der Garantiezeit.
Hallo
Kann schon mal passieren das so ein Teil kaputtgeht aber auf Kulanz brauchst du glaub ich nicht zu hoffen, höchstens mal nachforschen wie sich der Händler dem Problem gegenüber gibt
naja normalerweise ist er nach meiner rechnung erst genau zwei jahre alt wenn es ein 2007er ist dann solltest du noch werksgarantie drauf haben!
Wenn die garantie abgelaufen ist würd da kaum was über kulanz möglich sein sowas würd eventuell bei motor oder getriebeschäden gemacht!
ab und an würd kulanz noch bei turboladerschäden gemacht!
aber bei sowas eher nicht denke ist die nur die wickelfeder oder eben der hupenschleifkontakt der da geräusche macht meißt hilft es schon den mal ordentlich sauber zu machen!
Garantie warscheinlich abgelaufen, wenn du glück hast stellt, der Händler sich Kulant ansonsten wirst du wohl auf den kosten sitzen bleiben
Wann ist bei Deinem Fahrzeug ganz genau die Erstzulassung?
Sollte er Punto wie Du angegeben hast noch in der Werksgarantie sein, dann schnell zur Fiat Werkstatt und den Mangel auf Garantie beseitigen lassen.
Sollte Dein Fahrzeug älter sein als 2 Jahre, aber noch innerhalb des dritten Jahres sein, auch ganz schnell zum Fiat-Händler und den Händler bitten einen Kulanzantrag zu stellen! Das ist bis zum Ablauf des dritten Jahres möglich!!! Kulanz heißt allerdings das Fiat sich freiwillig einen Teil der Kosten übernimmt, nie oder nur ganz selten werden 100%der Kosten übernommen.
Aber Wichtig ist der Stichtag der Schadensmeldung und Auftragseteilung, der Auftrag muß dringend innerhalb der ersten zwei Jahre (bei Garantie)oder innerhalb des dritten Jahres im Falle der Kulanz, liegen. Also keine Zeit verlieren!
Das, wie auch schon "Hosenmatz" schreibt einige Spielregeln bei Garantie und Kulanzleistungen eingehalten werden sollten, ist zwar klar, aber versuchen würde ich es in jedem Fall!!!!!
MfG
rama