Navigationsgerät mit Blitzer-Erkennung! Erlaubt?
Kennt Ihr Euch mit so Teilen aus? Wie steht es mit der Erlaubnis von diesen Navis, da ja auch Radarwarner wohl verboten sind.
Hallo Funny,
schau doch mal in "Suche in Fragen" unter "Radarwarner", da wurde schonmal darüber geschrieben
Gruss
OldMacBernd
Eigentlich sind diese Dinger nicht erlaubt, werden aber mittlerweile sogar teilweise bereits mit Blitzerdaten vertrieben...
Sehr eigenartig...
Die Chance erwischt zu werden ist natürlich schon sehr klein...
Beste Grüße!
Es handelt sich bei den Features nicht um das Warnen vor mobilen Messungen, sondern die Warnung vor den "Starenkästen".
Ob das erllaubt ist oder nicht kann ich nicht sagen, ich finde es jedenfalls sehr sinnvoll, speziell in fremden Städten.
Hier ein hilfreicher Link!!!
http://navigogo.de/2007/08/14/sind-blitzer-und-radarwarner-in-navigationssystemen-erlaubt/
Ja, sie sind erlaubt.
Trotzdem musst du aufpassen in welchem Land du sie verwendest, denn in einigen Ländern ist es verboten.
Vielleicht findest du ja hier nähere Informationen http://www.welches-navigationsgeraet.com/
Weder ja noch nein, die Blitzerwarnung im Navi ist eine Grauzone, zumindest in Deutschland.
Andere Länder, z.B. Frankreich, verbieten sie explizit.
Es kommt darauf an, ob das Gerät einen stationären Blitzer nur anzeigt (als POI, Point of interest), dann verhält sich das ähnlich wie mit den Blitzerwarnungen im Radio, die sich an die "Allgemeinheit" und nicht an speziell diesen einen Fahrer wenden - das ist erlaubt.
Andererseits ist nur der Besitz des Gerätes erlaubt, um z.B. vor der Fahrt nach Blitzern zu suchen. Nicht aber, es während der Fahrt zu nutzen - die Polizei kann bei einer Kontrolle für ein Navi mit eingeschalteter Blitzerapp mit 75€ Bußgeld belegen und das Gerät auch beschlagnahmen. Deshalb die Funktion während der Fahrt besser abschalten und vorher suchen.
Info: https://www.bussgeldkatalog.org/blitzer/radarwarner/
Bei Laser- oder Lichtschrankenmessungen sind die Dinger ohnehin sinnlos.
Da ist nichts grauzonig, sondern mittlerweile sehr eindeutig abgegrenzt. Man darf nur nicht die beiden unterschiedlichen Gerätetypen verwechseln (in dem Link sehr missverständlich geschrieben) und darf auch nicht juristische Fachtexte allgemeinsprachlich interpretieren.
Die zwei Gerätetypen sind:
1. aktive Warner, die zB. über eine Radarantenne Messsignale erkennen, und
2. passive Warner in Form von Apps für das Handy oder Zusatzfunktion in einem Navi
Bei den aktiven Warnern ist der Besitz erlaubt, jedoch nicht das selbst nur annähernd betriebsfähige Mitführen in einem Kraftfahrzeug. Haben ja, im Auto auch sofern das Ding zerlegt im Kofferraum liegt, zB. im Rahmen einer reinen Transporttätigkeit im Originalkarton.
Bei passiven Warnern ist das betriebsfähige Vorhandensein erlaubt, jedoch nicht die Nutzung durch den Fahrer. Die App oder Funktion darf auf dem Handy oder Navi vorhanden sein, nur nicht in der Art laufen, dass der Fahrer es nutzen könnte.
Der Beifahrer schon, weil es nicht der Fahrer ist und dann der Beifahrer dem Fahrer darüber informieren. Was jedoch eindeutig unzulässig ist, wäre die direkte Information durch das Gerät an den Fahrer, also zB. wenn der Fahrer Blickkontakt auf das Display hat und die Warnung ablesen könnte; oder das Gerät eine Sprachausgabe der Warnmeldung hat und der Fahrer diese hören könnte.
Mag irgendwo schwachsinnig sein oder sich nach Grauzone anhören, ist aber die selbe schwachsinnige Grauzone, wie das Verbot von Abkürzungen beim Marathonlauf. Wenn der Weg über legal/illegal entscheidet, ist das "unter dem Strich" selbe Ziel nicht ausschlaggebend
Gilt für Deutschland, in anderen Ländern ist das oftmals deutlich anders. Da kann schon das reine Vorhandensein einer App nicht nur das sofortige Löschen der App, sondern bis zum Einzug und Vernichtung des Handys bzw. Navis führt.
Danke für das Licht ins Dunkel.
Die Informationen über Radarwarner sind im Netz oft völlig widersprüchlich, von "erlaubt" bis "strikt verboten" findet man alles:
http://www.navi-magazin.de/grundlagen-wissenswertes/rechtliches-blitzerwarner-im-navi/
http://www.tschuschke.eu/blitzer-app-laut-olg-celle-verboten-was-bleibt-erlaubt/
Da "das Netz" ohne jede Zensur ist, jeder schreiben kann, was immer man nach seiner eigenen Zielrichtung haben möchte, selbst den größten Unfug meist gut argumentieren kann und keine Aktualisierungspflicht unterliegt, sind 95% der im Netz gefundenen Informationen in Teilen oder vollständig falsch.
Dein erster Link war aus 2014, kann somit nicht die letzte und bisher höchste richterliche Entscheidung des OLG-Celle von 2015 aus Deinem zweiten Link beinhalten.
Bei Deinem ersten Link handelt es sich um ein "Magazin", welches sich über Werbung von Anbietern finanziert. Diese Werbeeinnahmen werden kaum toll sein, wenn dort "kannst Du vergessen" steht.
Viele Unsauberkeiten in der Ausdrucksweise und dem Verständnis, zB. wie hier mit der Frage nach "erlaubt". Welches "erlaubt": der Besitz; das betriebsbereite Mitführen im Auto; oder die Nutzung während der Fahrt?
Internet als Informationsquelle ist gut, sofern man den Schreiber der Info als uneingeschränkt objektiv und neutral ansehen kann. Dann kann das zwar immer noch falsch sein, weil derjenige sich geirrt hat, oder es Veränderungen im Laufe der Zeit gegeben hat, aber in den anderen Fällen eines Schreibers sollte man besser davon ausgehen, dass die Info nicht stimmt.
Das läßt sich noch am ehesten mit einem Handy vergleichen: Du darfst es besitzen, darfst es
im Auto mitführen, darfst es aber nicht benutzen. Auch ein Radarwarngerät darfst Du be-
sitzen, darfst es im Auto mitführen, darfst es aber nicht benutzen, nicht mal betriebsbereit
halten (einschalten während der Fahrt)
Genauso ist das mit dem Navi hinsichtlich Mobilwarnungen. Du darfst diese Funktion des
Navis nicht nutzen. Feste Messgeräte werden angezeigt, wie Tankstellen oder Restaurants,
aber vor mobilen Geräten etwa mit Summ- oder Pfeifton warnen --darf nicht.
Bei Narkotika ist das ja ähnlich: Du darfst sie besitzen, aber nicht konsumieren, oder damit
Handel treiben.
Das Einzige, was da vergleichbar ist, sind die Kuriositäten. Auch das "Handy-Verbot" stammt aus einer Zeit, als die Entwicklung der Fähigkeiten und Funktionen dieser Geräte für den Gesetzgeber noch nicht absehbar waren, bzw. nicht berücksichtigt wurden.
Man darf es (fast) uneingeschränkt benutzen. Beim sogenannten Handy-Verbot gibt es für das Verbot vier Bedingungen, die alle erfüllt sein müssen. Fehlt eine dieser Bedingungen, ist die Nutzung auch nicht mehr verboten.
Mobiltelefon, Fahrer, während der Fahrt, in der Hand halten. Fahrer und während der Fahrt sollte klar sein. Mobiltelefon ist auch nur ein Mobiltelefon, ein Tablet, Navi, MP3-Player, ..., alles was nicht das Gerät Mobiltelefon ist, ist nicht von diesem Verbot betroffen und "darf" vom Fahrer während der Fahrt in der Hand haltend benutzt werden, zB. zum E-Mail schreiben.
Das "in der Hand halten" ist ebenso hart in seiner Auslegung, wird das Mobiltelefon nicht in der Hand gehalten, sondern steckt in einer Halterung oder liegt auf dem Oberschenkel, dann darf es auch benutzt werden.
Das entspricht zwar alles nicht dem berühmten "Sinn eines Gesetzes" oder dem, was sich "der Gesetzgeber dabei gedacht hat", sondern bewirkt für den Bereich Sicherheit das Gegenteil, nur unterliegen Richter den Gesetzen und können diesen "Sinn des Gesetzes" nur dann benutzen, wo das Gesetz nicht eindeutig definiert ist.
Mit "Mobiltelefon" und "in der Hand halten" gibt es zwei sehr eindeutige Definitionen, die Richter nicht weiter ausdehnen dürfen, als diese Definitionen vor geben. Die Nutzung eines Tablets während der Fahrt dürfte deutlich brisanter sein, als ein Mobiltelefon, da der Gesetzgeber aber nur Mobiltelefone genannt hat, betrifft das Verbot auch ausschließlich Mobiltelefone.
Auch stationäre Blitzer, egal ob Online abgefragt oder als feste POI-Liste im Navi oder Handy hinterlegt, dürfen dem Fahrer nicht während der Fahrt angezeigt werden.
Das ist auch falsch. Der Besitz ist grundsätzlich verboten.
Eine Ausnahme in Form einer Duldung (Verbot wird nicht verfolgt) besteht nur bei weichen Drogen (Hanf, Marihuana, "Gras") in geringen Mengen für den Eigenkonsum und eine Erlaubnis für jedwede Drogen, sofern die medizinisch verordnet wurden.
Der Konsum, egal von was und in welchen Mengen auch immer, ist nicht verboten. Ein Konsument kann nicht bestraft werden, weil er konsumiert hat. Zugedröhnt ein Auto fahren ist strafbar, aber das ist die selbe Strafbarkeit, wie besoffen Auto fahren; zugedröhnt zu Hause im Sessel sitzen ist ebenso straffrei wie besoffen im Sessel sitzen.
Dieser "logische Rückschluss": wer zugedröhnt ist, muss das Zeugs vorher besessen haben, gibt es nicht mehr. Besitz muss als Tatsache existieren, ein ausschließlich "logischer Rückschluss" ist juristisch unzulässig.
Das ist auch der juristische Knackpunkt bei der Geschwindigkeitsüberwachung mittels "Section Control" mit der Ermittlung der Durchfahrtszeit über eine längere Strecke. Man kann nachweisen, dass jemand zu schnell gefahren ist, aber nicht, wie schnell er gefahren ist.
Die ermittelten 120 km/h Durchschnittsgeschwindigkeit bei nur erlaubten 100 km/h sind unzulässig schnell, aber wie schnell ist der gefahren? Mit konstant 120 km/h oder relativ langsam bis auf ein mal ganz kurz auf 200 km/h hoch? Was wirft man dem Fahrer dann vor, wenn man nur die Durchschnittsgeschwindigkeit gefahren ist: +20 km/h, die falsch sind, weil er auf 200 hoch war? Zu wenig ist das Selbe wie zu hoch: falsch, und eine falsche Beschuldigung und falsche Bestrafung und "irgendwie bestraft" ist ein heftiges Problem mit unserer Rechtsstaatlichkeit.