Neue KFZ Steuer bei älteren Autos? - Regierung legt bislang nur Daten für Neuwagen vor
Seit 26.01 ist es beschlossne Sache: Eine Mischbesteuerung aus Hubraum und CO2- Ausstoß soll die bisherige Hubraumbezogene Steuer ablösen.
Dabei sollten bei einem Beziner pro 100 Kubikzentimeter Hubraum 2 Euro anfallen.
Zusätzlich sind es ab einem CO2 Wert von über 120 g/Km weiter 2 Euro pro Gramm über diesem Wert- Bei einem Golf oder Passat aus laufender Produktionsserie- Neuwagen also.
Aber: Man hält sich bedekt, wie diese Regelung sich auf ältere Autos auswirkt; es ist nicht anzunehmen dass die Euro- Einteilun g Bedeutungslos wird. Wie sich ein Euro 2/3 KFZ erhöht lässt man offen. Aber genau das ist die Breite Masse, die man bislang nicht konkret informiert.
Gerüchte prognostizieren eine Verdoppelung und mehr- Sind bereits vernünftige Zahlen bekannt? Vielen Dank und Grüße Hermann
soweit ich das erfahren habe, soll das nur bei neufahrzeugen zutreffen.
bei "alten autos" bleibt es bei der besteuerung nach hubraum.
aber nicht drauf festnageln. die volksverräter in berlin denken sich ja eh jeden tag was neues aus, wie sie den bürgern ihr letztes geld abpressen können.
Die neue Besteuerungsgrundlage gilt nur für Neufahrzeuge, die NACH Verabschiedung des noch zu erlassenden Gesetzes neu in Verkehr gebracht werden.
Bei den bisher in Verkehr befindlichen Fahrzeugen bleibt die Besteuerung nach Hubraum ... allerdings KÖNNTEN sich die Basis-Steuersätze (Steuer pro 100cm3) ändern.
in der vergangenheit waren die unterschiede zwischen den euronormen ab euro 2 pro angefangene 100ccm doch lächerlich gering. nur ältere diesel, euro 1 und u-kat fahrzeuge wurden deutlich höher besteuert. die spanne bei der besteuerung von benzinern reicht gerade mal von 7,36 bei euro 2 bis 6,75 bei euro 4 bis 6 (neuste SN 35A0 bis 35M09 bei euro 5 und 39N0 bis 36Y09 bei euro 6).
das macht bei einem 1.6l euro 2 wagen gegenüber seinem euro 4 pendant gerade mal einen steuerunterschied von 9,76/jahr aus! so sieht die angeblich ökologische steuerentwicklung der letzten 16 jahre aus. also keine panik...
.nicht nur bei Neuwagen. Fahrzeuge, in dem Fall wohl die Halter, die ab November 2008 zugelassen wurden, sollen wohl entscheiden dürfen, wie sie besteuert werden wollen.
Allerdings hat das ganze, aus meiner Sicht einen Nachteil:
Mein Kollege und ich fahren die gleichen Auto´s. Peugeot 107.
Aufgrund längerer Lieferzeit für seine Ausstattung, also eine 1 Monatige spätere Zulassung, darf er in Zukunft für 20 Euro im Jahr fahren, ich hingegen muss, da mein fahrzeug noch im Oktober angemeldet wurde, ich muss weiterhin 67 Euro bezahlen. Wohlgemerkt, das gleiche Fahrzeug , der gleiche Motor; nur hat er eine andere Lackierung und eine Standheizung.......
sehr, sehr seltsam
Das stimmt ja nun nicht mehr ganz. Für Neufahrzeuge ab dem 5.11.2008 wird nach Ablauf der Steuerbefreiung der günstigere Steuersatz gerechnet. Das hat in meinem Fall folgende Konsequenz: Ich habe am 29.10.2008 ein Diesel-Fahrzeug mit einem CO2-Ausstoß von 134g/km (Euro 4) erstmals zugelassen, das nach der alten Berechnung 247€, nach der neuen Berechnung 180€ Kfz-Steuer kostet. Ich werde also bis 2013 mit der alten Steuer "bestraft", obwohl mein Fahrzeug scheinbar so umweltfreundlich ist, dass es von der neuen Steuer profitiert. Wäre mir am 29.10.2008 bekannt gewesen, dass der 5.11.2008 sowohl der Stichtag für die Steuebefreiung als auch der Stichtag für die CO2-Steuer wird, hätte ich das Autohaus gebeten, die Erstzulassung um eine Woche zu verschieben. Dieser Termin wurde aber von der Bundesregierung willkürlich und im Nachhinein festgelegt, so dass keine Chance bestand, sich hierauf einzustellen. Meine Frage nun: Kann ich wirklich bis 2013 dafür "bestraft" werden, dass ich bei der Erstzulassung eines umweltfreundlichen Fahrzeugs nicht einen, von der Bundesregierung im Nachhinein fesgelegten Stichtag getroffen habe? Ich bin mir sicher, ich bin nicht der Einzige mit so einem Fall. Bei solch einer Regelung stellt sich natürlich die Frage, ob tatasächlich der Umweltschutz die Triebfeder dieser Initiative war?