Mängel inerhalb der Gewährleistungsgarantie
Ich habe einen Renault Megane 1.6e gekauft und in den ersten 6 Monten in der Gewährleistung nur Reparaturen.
1.Klimanlange kaputt= neue Platine.
2.Ot-geber kaputt= neu.
3.Automatikgetriebe kaputt?
So, nun Meine frage!
Ich bin im Kick Down gefahren,dann ließ er sich nicht mehr hochschalten,beziehnungweise fuhr er nur noch im ersten Gang an.Rückwärts fährt er.
Der Händler ist von dem Auto schon genervt und will nichts mehr reinstecken.Erst sollte es das Getriebeöl sein und er soll geleckt haben.Was aber nicht stimmen kann, denn wir haben keine Ölflecken auf unserem Hof.
Dann sollen nun die Bremsbänder vom Automatikgetrieb sein!Soll dann 700,- bis 1.000,- zahlen.Aber da er keine Ahnung von einem Automatikgetriebe hat,könnten es doch auch die Lamellen sein!Muss ich zahlen?Sind Automaikbremsbänder Verscleißteile?
Kann ich vom Kaufvertrag zurück treten?
Sollte ich einen Anwalt einschalten?(Er hat keinen Aukleber von der Kfz-Schiedsstelle)
Bitte und viele GUTE tipps!
Ps. der Wagen steht jetzt schon 5 Wochen bei dem Händler
DANKE EUCH!
Wenn du noch gewährleistung hast nicht locker lassen sonst musst du es ja nachher nach der garantiezeit selber zahlen!
Eventuell anderen händler herbeiziehen ob der dir helfen kann das beste wäre ein neues getriebe dann hast du ruhe!
Du mußt als erstes den Händler formell in Verzug setzen.
angemessene frist setzen (weil erst danach der verzug beginnt, wenn kein termin nach dem kalender bestimmt war) und wenn der händler dann nicht leisten kann oder will, besteht die möglichkeit des rücktritts vom kaufvertrag. darauf würde ich an deiner stelle hinarbeiten, denn der 1.6e ist mit verlaub ein sch...auto mit dem man nur probleme hat. sieh zu, dass du den los wirst...
welches baujahr und welcher km-stand wenn man fragen darf?
Was mir einfäll,von wegen neuem Getriebe!
Das kostet mal eben so um die 2.000,- bis 4.000,-.
Dann wäre der Wagen ein Totallschaden.
Mit einem neuen Getriebe wäre der Wagen aber ein Totallschaden bezüglich des Preises.
Wieso ein sch...Auto?Der geht gut ab.Wenn er fährt!
Wieso ein sch...Auto?Der geht gut ab.Wenn er fährt!Gekauft mit 103.000 Bj.1998
ja, wenn er fährt ich hatte den 1.6e als coupe von '96 und hatte nur ärger. im megane-forum konnte man die mängel abhaken, die bei den dingern zu den entsprechenden km-ständen auftreten... (100tkm = krümmer durch z.b.)
und dein fall bestätigt mich mal wieder. OT-geber ist z.b. auch nicht selten defekt (gilt aber auch für clio, twingo)
achso hast noch gebrauchtwagengarantie!
Da musst dann natürlich ne selbstbeteiligung zahlen das würd hart je höher der kilometerstand je höher der slbst zu tragende wert!
Der verarscht Dich doch.
Anwalt nehmen und auf Wandlung des Kaufvertrags drücken.
Kannst Dir ja dann wieder einen Megane kaufen.
Nicht rumeiern - klare Fronten schaffen.
Das ist keine hilfe ,hast du mal richtig die frage gelesen?
lese doch mal richtig die frage durch!danke!!!!
einen neuen megane echt nie mehr!dann wieder einen opel,klarer fall!
So Einfach ist das nicht!!
Du musst ihm die Chance zur Reparatur geben.Und wie oben schon gesagt Anteilig einen Betrag zahlen!
Ist halt ein Renault- Service ist sch....und die Autos auch.Bei meinem Megane Scenic 1,6e war nach 110000km auch Getriebe kaputt.Hab ihn dann in Zahlung gegeben und Clio gekauft NIE WIEDER RENAULT!!!!!!!
Aber mit dem Wandeln ist nicht so einfach--
Es besteht doch die gewährleistungsgarantie und der schaden ist in dieser garantie.es sind doch mittlerweile doch schon 3 reparaturen.
wie? die nehmen einen wagen mit getriebeschaden in anzahlung?
Hallo , auf Alle Fälle solltest Du auf Deinem Recht bestehen. Zweimal mußt Du den Händler auffordern für , natürlich kostenfreie Reparatur Sorge zu tragen. Ferner bist Du verpflichtet Alle Mängel aufzulisten und dem Händler mitzuteilen - Meldepflicht ! Der BGH - Bundesgerichthof das das EU - Gewährleistungsgesetz erlassen , um den Kunden zu schützen . Es duldet keinerlei Interpretation. Natürlich versuchen die Händler das Gesetz mit abenteuerlichen Formulierungen zu unterlaufen , wie Verkauf im Kundenauftrag , nur für Export, etc. Selbst wenn im Vertrag steht "unter Auschluß von Gewährleistung " gilt dieser Passus als nicht geschrieben. Der Händler h a t , ohne wenn und aber zwei Jahre ab Fahrzeugübergabe Gewährleistung auf A l l e Sachmängel zu geben , und diese kostenfrei zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Das Einzige , was er darf ist , er kann vertraglich die Gewährleistung auf 1 Jahr begrenzen. Steht dieser Hinweis nicht im Vertrag, so gilt eine 2 jährige Gewährleistung. Sollte sich der Händler weigern seinen Verpflichtungen nachzukommen , solltest Du den Rechtsweg beschreiten , das geht o h n e Anwalt nicht. Noch n Tip , j e d e r , der Auto fährt sollte zumindest einen Verkehrsrechtschutz haben , das ist mehr als wichtig . Ich bin leider mehrfach , auch von Vertragshändlern massiv betrogen worden beim Gebrauchtwagenkauf und immer konnte das , bis auf einen Fall , außergerichtlich geklärt werden . Falls Du noch Fragen hast , jederzeit gern !
Nen schönen Tag und herzliche Grüße von Detlev !
Hallo , Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Paar Schuhe , nicht durcheinander bringen . Garantie gibt der Hersteller , Gewährleistung muß der Händler geben . ( EU - Gewährleistungsgsetz ) .
Gruß Detlev !
Da das Problem schon mehr als ein Jahr her ist, sollte das bereits erledigt sein.
Deine Kenntnisse, dass das BGH ein EU-Gewährleistungsgesetz erlassen hat, äh, war nichts.
Hier mal etwas zu den Zusammenhängen und vielen Auswüchsen, wie Du sie hier auch formuliert hast:
http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html
Der BGH h a t das EU - Gewährleistungsgesetz als Grundsatzentscheidung erlassen. Händler und auch Selbständige sind verpflichtet eine 2 jährige Gewährleistung auf gebrauchte Artikel zu geben . Sie können vertraglich eben diese Gewährleistung auf 1 Jahr beschränken . Sie sind n u r dann von der Haftung frei , wenn alle vorhandenen Sachmängel im Vertrag aufgeführt sind , und der Kunde / Käufer die Kenntnisnahme mit seiner Unterschrift bestätigt hat. Mein Cousin ist Anwalt und ein sehr guter. Er hat viele Mandanten vertreten die von KFZ - Händlern , egal ob freie oder Vertragshändlern massiv betrogen worden sind. Er h a t übrigens alle Verfahren , die vor Gericht verhandelt wurden , gewonnen . Der Händler mußte seinen Gewährleistungspflichten ohne wenn und aber nachkommen. Meistens aber wurde eine außergerichtliche , vergleichweise Lösung gefunden , da die Händler stets gewußt haben , das sie vor Gericht im wahrsten Sinn des Wortes "auf den Bauch fallen " , und die Entscheidung stets zu Gunsten des Klägern ausfällt. Das Grundsatzurteil des BGH ist übrigens für alle Gerichte b i n d e n d .
Gruß Detlev !