Bei Abmeldung wird der Schein immer entwertet
und an der Ecke abgeschnitten ? Ist das für den Käufer (Händler) relevant?
Nein, der Schein wird nie entwertet, er wird einbehalten. Wenn was entwertet wird, ist es der Brief und das nur bei endgültiger Stillegung. Und ja, das ist relevant.
Es kann auch noch der alte KfZ-Brief gewesen sein.
Nun gibt es Teil I und II. Aber alten Brief wegen der Vorbesitzer aufbewahren.
MfG
Ja, der Schein wird entwertet und zusammen mit dem Brief mitgegeben, da er in dieser Form nicht mehr neu ausgegeben wird.
Bei Wiederzulassung erhält man dann statt dessen die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Für den Käufer ist alles ok, das ist der normale Weg und nicht relevant.
Was früher die Abmeldebescheinigung war (roter Schrieb )mit Einzug des Fahrzeugscheins ist nun die entwertete Zulassungsbescheinigung mit abgeschnittener Ecke, die aber nach Entwertung wieder ausgehändigt wird..
Gruß
Br