Schadensregulierung
Ein Freund ist mit seinem Fahrzeug zu Schaden gekommen.Als Laternenparker ist ihm ein größeres Fahrzeug oder Schiebeschild eines Winterdienstes ins Auto gefahren und hat Fahrerflucht begangen.Der Verursacher ließ sich bisher nicht ermitteln.Zum Schaden:hintere Stoß-
stange,hinterer Kotflügel(Golf) und hintere Tür.Das Fahrzeug hat Vollkasko
m. 1.000 SB. Die Werkstatt macht einen
Voranschlag von 3900 f.Rep.
Nun hat die Versicherung einen eigenen Gutachter geschickt,der schätzt den Schaden aber nur auf 2900.
Was nun?
1.Muß er den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
2.Wenn er noch ein neutrales Gutachten an-
fertigen lässt,was kostet dieses und muß er es selbst bezahlen?
3.Lassen sich Werkstätten auf das geringere Gutachten ein?
4.Darf die Rechnung der Werkstatt um einen bestimmten %Betrag höher als das
Gutachten sein?
hoffentlich anzeige gegen unbekannt erstattet.
ist es normal, wenn eine versicherung einen "neutralen" eigenen gutachter schickt. es ist jedoch kein gutachterzwang bekannt. also muss er den nicht akzeptieren.
das neutrale gutachten kann über die versicherung abgewickelt werden. jedoch sind da viele versicherungen so drauf, dass sie gutachten, die ihnen nicht gefallen, nicht anerkennen, und es auf einen rechtstreit ankommen lassen.
der kostenvoranschlag kann durchaus vom im gutachten genannten preis abweichen. die kann mehrere ursachen haben, auf die kein beteiligter einfluss nehmen kann. sollte jedoch vorher abgeklärt werden.
aber 1000,- selbstbeteiligung ist ganz schön heftig. da würde ich mal gucken, was andere versicherungen so bieten.
Hallo Kraecker,
da versuch ich Dir mal alle Antworten zu geben.
Hättest Du den Verursacher, hast Du das Recht, Dir Deinen Sachverständigen, Rechtsanwalt und Werkstatt Deiner Wahl zu nehmen.
Zu 1: wenn der Schaden von der Kaskoversicherung getragen wird, JA. Wenn Du Pech hast, steht in Deinem Vertrag noch, dass Du von einer zugewiesenen Werkstatt diese Reparatur durchführen lassen MUSST.
Zu 2: Neutrales Gutachten gibt er selbst in Auftrag und muss diese auch selbst tragen, Kosten ca. 500-600 incl.Mwst bei dem Schaden 3900 .
Zu 3: Normalerweise nicht, da das Fahrzeug in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden muss, in dem es sich vor Schadenseintritt befand!!
Allerdings gibt es auch hier schwarze Schafe!!
Zu 4: Ja, die Rechnung darf höher ausfallen, als das Versicherungs-Gutachten, da der effektive Aufwand von Lohn und Material ausschlaggebend ist, das muss die Werkstatt auch begründen und belegen können.
Zur Info: Gut das Du noch eine VK hast, leider wollen die Versicherungen aber nie die Kosten tragen, die bei einer Unfallreparatur anfallen. Kostenvoranschläge sind durch Deine Werkstatt wertlos, aber wenn Du die Kosten abtrittst, muss die Werkstatt sich damit rumschlagen.
Bei weiteren Fragen, Mail mich kurz an.
Bacoman
@ janner, keine Versicherung schickt einen "neutralen" SV, der unparteiisch und nach besten Wissen und Gewissen handelt, diese arbeiten schließlich für die Versicherung und werden auch von diesen bezahlt.
@schweisser,
leider ist Deine Antwort ein Wunschtraum und hat mit komischen Versicherungen nichts zu tun.
Das hat mit den Verträgen zu tun, die die Versicherungen so günstig machen und dann sind die Versicherungen für die Reparatur weisungsbevollmächtigt und können Dir vorschreiben wohin Du zu gehen hast. Meist gibt es dann auch noch einen Leihwagen im Kaskofall kostenlos dazu.
Im übrigen haben die zugewiesenen Werkstätten noch einen Knebelvertrag unterschrieben, dass sie so Kostengünstig als möglich, für die Versicherung reparieren würden.
Aus diesen Gründen, sind mir schon diverse Reparaturen, entzogen worden!!
Bacoman
Wie ich schon geschrieben habe, es ist Vertragsabhängig.
Meist sind es die Versicherungen, die für die Vollkasko viel versprechen und angeblich sehr günstig sind, und auch im Kaskofall den Versicherten mobil hält.
Übrigens, die Kosten des Leihwagens muss die Werkstatt aus eigener Tasche zahlen, als Bonus, dass die Versicherung ihr den Auftrag übergeben hat.(kein Scherz!!)
Weisungsberechtigt für einen SV ist die Versicherung im Kaskofall immer, wenn die Versicherung meint, der Schaden wäre zu hoch!!
Wer zahlt, bestimmt an wen!!!
Normalerweise wird der SV der Versicherung, ab einem Schaden von über 2500-3000 , von der Versicherung beauftragt.
Oder "Car-Experten" kalkulieren zugunsten der Versicherung den Schaden, anhand der Bilder und Kostenvoranschlag neu und günstiger, dass dann für die Versicherung ausreichend ist.
Alles schon selbst erfahren!!!
Bacoman