Windschutzscheibe des Hintermanns beim Rückwärtsfahren gerissen
Hallo,
ich bin gerade an der Ampel ein Stück rückwärts gefahren, um die Spur zu wechseln. Leider stand jemand hinter mir, den ich nicht gesehen habe.
Die linke Ecke meines hinteren Stoßfängers dellte sein Kennzeichen ein. Des Weiteren soll die Frontscheibe gerissen sein. Vor Ort stellte ich tatsächlich einen ca. 30 cm langen Riss in der Scheibe (Fahrerseite) fest.
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass dieser auf den Unfall zurückzuführen ist, da ich ja nicht mal mit 30 gegen den PKW gefahren bin und auch nichts weiter, als das Kennzeichen, beschädigt ist. Oder besteht die Möglichkeit doch? Angeblich hätte es keine Vorschädigung gegeben.
Um meine Frage auf den Punkt zu bringen:
Kann ich für den Schaden in der Frontscheibe des anderen zur Verantwortung gezogen werden?
Ich bin euch sehr dankbar!
Gruß
EDIT: Um noch mal auf die Aufprallgeschwindigkeit zurückzukommen. Ich kann sie nicht einschätzen. Es können 10, 15, 20 gewesen sein.. ich weiß es nicht. Auf jeden Fall unter 30.
Danke für die Antworten bis jetzt! Ich werde den anderen Unfallteilnehmer nachher besuchen und das Fahrzeug fotografieren und vermessen. Der Sachverständige der DEKRA schließt den Zusammenhang ohne Vorschaden aber fast komplett aus.
Da will Dir aber einer Geld aus der Tasche ziehen.
Sollte es zum Versicherungsfall kommen, und davon gehe ich bei dem Verhalten des Unfallgegners schon fast aus,
würde ich das auf jeden Fall dem Versicherer anzeigen.
Mittlerweile sind die Versicherer sehr sensibel bei Versuchen des Versicherungsbetrugs geworden...
Gruß
Br
Da muß vorher ein Steinschlag in der Windschutzscheibe gewesen seien ohne weiteres reist sich nicht ein! ich würde ein gutachter zurate ziehen! bei zum beispiel Dekra oder Tüv
Mutmaßungen bringen nicht viel.Und wenn ich da lese : Zitat " da ich ja nicht mal mit 30 gegen den PKW gefahren bin"war der Bums ja schon etwas heftiger.
Zur Info und zum Nachdenken : mir ist mal ein Kadett mit 20Km/h vor einer roten Ampel aufgefahren .Am Schloss meiner Heckklappe sah man ein Beule mit 5 cm Durchmesser,sonst nichts. Der Gutachter,der sich das Auto ansah ermittelte einen Schaden von 4900 ,da die Bodengruppe erheblich gestaucht war.was man nur von unten feststellen konnte.
Ob der Sprung von dem Bums stammt kann wahrscheinlich nur ein Gutachen klären.
Wenn die Scheibe durch eine Vorbeschädigung gerissen ist, so kann dies ein Gutachter sicher feststellen.
Ich würde der eigenen Versicherung das Problem schildern.
Soll der Schaden aus eigener Tasche beglichen werden, sind die Gutachterkosten sicher höher, als eine neue Scheibe.
Ungünstige Situation!!
Aber mehr kann man zu dem Thema ohne Glaskugel hier sicher nicht sagen. Sorry!
Unmöglich!
Da gibt es keinen Zusammenhang.
Weitere Schäden an oder hinter der vorderen Stoßstange wären denkbar, aber die Verformungsenergie kann sich nicht ohne vorne größere Schäden zu verursachen bis zur Frontscheibe durchgeschlagen haben.
Wenn das andere Auto vorne 10cm kürzer wäre wäre das ganze realistisch, nicht aber bei einem so geringen sichtbaren Schaden.
Also wenn Du jemandem mit ~30 km/h ins Auto donnerst, ist da mehr kaputt als nur das Kennzeichen .. da hast Du dann aber kräftig auf's Gas gedrückt
Wenn Du selbst offensichtlich die Aufprallgeschwindigkeit so ungenau einschätzst, muss wohl ein Fachmann vor Ort ran, um die Umstände einiger Maßen zu erhellen.
Jedenfalls ist eine gerissenen WSS bei Aufpralltempo "nicht mal 30"; also wohl irgendwo zwischen 20 und 30 km/h durchaus "drin" ... im Bereich der MÖGLICHEN Beschädigungen; allerdings vorzugsweise bei seitlich versetztem Aufprall (also wenn Du z.B. eine FahrzeugKANTE schräg getroffen hätest)
Bei einem Aufprall auf ein Fahrzeug, egal bei welcher Geschwindigkeit, kommt es immer zu Verspannungen die natürlich mehr oder weniger auch auf die Frontscheibe wirken.
Da bei vielen Fahrzeugen die Frontscheibe mit als "tragendes Teil" verbaut wird und wichtig ist für die Stabilität des Fahrzeuges, ist ein Reißen der Frontscheibe bei einem Schadenshergang wie Du ihn beschreibst, nicht ganz auszuschließen.
Melde den Schaden Deiner Versicherung, teile der Versicherung Deine Bedenken mit, und reg Dich nicht auf.
Dir bleibt auch nach Regulirung des Schadens durch Deine Versicherung immer noch Zeit den Schaden "zurückzkaufen"
MfG
rama
@rama: Ja, meine Versicherung weiß schon Bescheid. Sie sagten mir, wenn ich den Schaden zurückkaufen möchte, dann koste das ca. 720 .
... wenn der Sachverständige den Schaden als "durch diesen Unfall" jedoch bereits jetzt fast ausschließt, hast Du gute Karten, der Haftungspflicht (für diesen angemeldeten Schaden an der WSS) zu entgehen; eventuell wird Dein Haftpflichtversicherer die Regulierung wegen Betrugsversuchs oder mindestens der arglistigen Täuschung und unrichtigen Schadenanzeige gänzlich zurückweisen, falls der Dekra-Gutachter seine mündliche Aussage auch im Gutachten schriftlich festhält... aber dann darfst Du DIch wohl stante pede zunächst mal auf ein Gegengutachten einrichten.
Ich halte es auch für nahezu unmöglich, dass dabei seine Frontscheibe reißt. Wenn nur sein Kennzeichen eine Delle hat, federt der Stoßfänger eigentlich die komplette Aufprallenergie ab.
Ist natürlich klar, dass der Vogel die Gelegenheit nutzt, andere Schäden an der Front gleich mit bei deiner Versicherung abzurechnen... Bestenfalls war die Frontscheibe falsch eingepasst und unter Spannung. Dann wäre sie ihm aber auch beim nächsten Schlagloch gerissen.
Also sagen wir mal so, der Riss in der Scheibe kann theoretisch durch dein kleines Malör ausgelöst worden sein, jedoch nicht wenn du gerade auf das Fahrzeug gefahren bist und wenn du das Kennzeichengetroffen hast war es so dann ist es bei einem intakten Auto eigentlich nicht möglich. Um auf den Punkt zu kommen, wenn das Gegnerische Fahrzeug einen Steinschlag hatte, den muss er ja nicht mal gesehen haben, kann durch deinen Aufprall so ein Spannungsriss entstehen. Das ist wohl das warscheinlichste, denn ehr wäre wohl deine Heckscheibe gebrochen da sie a näher dran ist, heist weniger Puffer hat und B nicht so Bruchfest ist wie eine Intakte Frontscheibe.
Und wie sieht das dann haftungsrechtlich aus? Er möchte den Fall nicht über seine Teilkasko abwickeln, so dass ich nur die Selbstbeteiligung zahlen brauche. Muss ich die Scheibe dann trotzdem komplett bezahlen?
Meine Meinung ist lasst ganz einfach nen Gutachter ran.
Ich glaube auch nicht dass die Scheibe durch so einen kleinen Bums reisst.
Wärest Du schneller als ca. 5-10 Km/h gewesen wäre auch mehr am gegnerischen Fahrzeug gewesen.
Ausser halt die grossen schweren Karossen. Da muss man auch bei höheren Geschwindugkeiten nichts sehen.
Wer den Gutachter letztendlich bezahlt liegt daran wer die Scheibe so beschädigt hat. (Verursacherprinzip)
Allerdings sollte er den Gutachter beauftragen, oder die Versicherung von dir, da der der ihn beauftragt auch die Rechnung bekommt und sich dann das geld vom Verusacher holen muss. Und ob der Unfallgegner von dir dass bereit ist den zu bezahlen sei mal dahingestellt.
Dementsprechend wäre die Versichrerung am längeren hebel.
M.f.G.