Tagfahrlicht
beim einschalten des scheinwerfers muss das Tagfahrlich gedimmt werden(damit es laut gesetz nich mit den scheinwerfern verwechselt werden kann)
Muss das Tagfahrlicht bei eingeschalteten Scheinwerfern aus gehen?
NEIN
... aber es muss beim Blinken (offiziell: beim Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers ) gedimmt werden, wenn dadurch die Sichtbarkeit des Fahrtrichtungsanzeigers beeinträchtigt würde .. z.B. weil der Blinker -z.B. in einem gemeinsamen Kombigehäuse zusammen mit den Hauptscheinwerfern - direkt neben, über oder unter den Blinkern angebracht ist.
Weitere Info's, insbesondere zum Dimmen, findest Du hier:
http://www.passatplus.de/umbauteile/audi-s6-tfl/index.htm
.. sogar MIT Schaltplan für die Pulsweitenmodulation der Dimmerschaltung
Ich will ja nicht sarkastisch sein, aber wenn das mit dem Dimmen-müssen-des-TFL-bei-Betätigen-des-Fahrtrichtungsanzeigers-wenn-dadurch-die-Sichtbarkeit-des-Fahrtrichtungsanzeigers-beeinträchtigt-würde stimmt wäre das mal wieder ein gutes Beispiel dafür, wie man mit diesem Tagfahrlicht das Autofahren verschlimmbessert hat.
Somit würden ja diejenigen, die diesen Quatsch beschlossen haben, selbst zugestehen, dass ihre ach so tolle Erfindung absolut unausgereifter Mumpitz war.
Totaler QUATSCH!!
mit einschalten der Scheinwerfer müssen die TFLs (Tagfahrleuchten) gedimmt werden, bzw komplett ausgehn! (allein weil die scheisse (hell) blenden) Und das ganze Automatisch! es darf kein extra schalter zwischen hengen.
wer nachts mit vollbeleuchteten TFLs fahrt macht sich strafbar!
so laut STVO / STVZO
mfg