Darf man in Österreich ohne Türen, Überrollbügel und Gurten fahren?
Mich würde interessieren, ob man ohne Türen, Überrollbügel und oder Gürten fahren darf. Wenn ja, muss dies in der Einzelgenehmigung angeführt werden, bzw extra eingetragen werden? Habe schon oft Jeeps ohne Türen dafür mit Ketten gesehen. Die alten Jeeps Willys haben zB gar keine Gurte. Auch habe ich schon einige Fahrzeuge ohne Überrollbügel gesehen.
Danke für die Hilfe.
Kommt darauf an, über welchen Weg der Wagen in das Land gekommen ist.
In den USA hatte der Wagen serienmäßig nichts davon. Fahrzeuge, die im Selbstimport bzw. "Grau"-Import hierher gekommen sind und eine Einzelzulassung erteilt bekommen haben, haben diese Dinge nicht. Bis auf die Gurte, die mussten für eine Zulassung nachgerüstet werden.
In der Einzelzulassung steht von dem Fehlen nichts drin, denn Tür und Ü-Bügel sind keine vorgeschriebenen Dinge, deren Fehlen per Ausnahme/ Eintragung für zulässig erklärt werden müsste. (Verständnisbeispiel: Schiebedach ist auch nur freiwillig, ein fehlendes Schiebedach muss nicht eingetragen werden)
Fahrzeuge, die offiziell nach Europa gekommen sind, wurden mit diesen Teilen ausgestattet und die Sachen sind Bestandteil der Typzulassung. Wird davon etwas ausgebaut, entspricht das Fahrzeug nicht mehr der Typzulassung und ist unzulässig.