Kompletträder
Hallo zusammen hab ein paar fragen?
Passen 19“ Felgen auf den Opel Astra J Sports Tourer mit der Reifengröße 235/35 R19? Und muss ich die Kompletträder eintragen lassen wenn ich eine ABE mitbekomme? Die Reifengröße steht nicht im Schein und COC Papier!
Mein Astra befindet sich im original Zustand!
In der ABE erfüll ich alle Auflagen nur die Auflage A02 versteh ich nicht ganz!
Es sagt jeder etwas anderes!
Muss ich wenn dann zum TÜV oder reicht die Zulassungsstelle?
Ich hoffe mir kann jemand helfen!
Danke schon mal!
LG peter
Für dieses Fahrzeug ist als Serienbereifung in 19" Größe 235/40R19 mit Felge 8.0/ET46 ohne zusätzliche Eintragung möglich (wäre optimaler ohne zusätzlichen Aufwand betreiben zu müssen, wenn die 19" Felgen lt. ABE für ihr Fahrzeug zulässig sind). 235/35R19 ist auch möglich zählt aber als Umrüstbereifung und muss daher z.B. von der Dekra abgenommen werden. Dort bekommt man dann eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ca. 40 Euro) oder auch nicht für diese Räder und kann diese dann nachträglich in der Zulassungsstelle in die Zulassung eintragen lassen (ca. 25 Euro).
Danke für die Antwort!
Ich habe beim Felgenoutlet mal nach gefragt und die haben mir gesagt das ich 19" Felgen ohne weiteres fahren kann mit der Bereifung da ne ABE dabei ist! (Borbet CW 1 19") Man weis halt langsam nicht mehr was man glauben soll weil es so viele verschiedene Meinungen gibt! Sie meinten nur das sie mir Felgen verkaufen die eine ABE haben und eintragungsfrei sind! Und verspricht mir das diese wirklich eintragungsfrei sind!
Manche sagen die ABE reicht aus ohne Eintragung nur die Reifen muss ich in der Zulassungsstelle berichtigen lassen da sie nicht im Schein usw stehen!
Zum TÜV wenn man geht sagen einige das die immer sagen eintragen lassen obwohl es gar nicht notwendig wäre! Da ne ABE vorliegt!
Muss mich noch weiter schlau machen! Danke für deine Antwort!
A02 sagt doch alles: Sind die Reifengrößen nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen, müssen sie durch eine Prüforganisation oder Zulassungsstelle eingetragen werden.
Das heißt nur zur Zulassungsstelle u nicht TÜV
Danke schön
Falsch.
Warum bei diesem Thema so viel Grütze vorhanden ist, keine Ahnung. Es gibt einen einzigen Ablauf, diesen Ablauf gibt es seit mindestens 40 Jahren (weil ich das seit dem schon dutzendfach gemacht habe, und alles, was anders als dieser Ablauf ist, ist falsch.
Es gibt einen ganz einfachen Satz, der immer gilt und man eigentlich nichts anders wissen muss:
Gutachten sind immer vollständig zu lesen und was darin aufgeführt ist, muss erfüllt sein.
Fertig, nicht mehr, nicht weniger, ganz einfach.
Da man das Gutachten grundsätzlich immer benötigt,
- bei Eintragungsfreiheit besteht Mitführpflicht zum Nachweis bei Kontrollen, dass die Felgen und Rad/Reifenkombination zulässig sind, oder
- bei Eintragungspflicht zur Vorlage bei der Abnahme
hat man das Gutachten ohnehin immer in den Fingern und kann es auch problemlos durchlesen.
Zur Erläuterung:
Ob eine Pflicht zur Abnahme und Eintragung besteht oder nicht, steht im Gutachten.
Das "Allgemeinwissen", dass "ABE" bzw. "allgemeine Betriebserlaubnis" abnahme- und eintragungsfrei bedeutet, ist grundsätzlich FALSCH.
Eine "ABE" KANN eintragungsfrei sein.
Dann, wenn uneingeschränkt alle in der ABE genannten Auflagen und Bedingungen erfüllt sind UND die Abnahme- und Eintragungsfreiheit in der ABE aufgeführt ist.
Das sind zwei grundsätzliche Anforderungen, die beide erfüllt sein müssen.
Gibt es einen Unterschied zwischen den Auflagen und Bedingungen in der ABE und dem realen Fahrzeug, dann besteht grundsätzlich Abnahme- und Eintragungspflicht.
Auch dann, wenn Abnahme- und Eintragungsfreiheit aufgeführt ist. Die Abnahme und Eintragungsfreiheit gilt grundsätzlich nur dann, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.
Das steht aber auch alles im Gutachten:
Kennzahl "A01" - Abnahme- und Eintragungsfreiheit sofern alle Bedingen erfüllt sind,
Kennzahl "A02" - Abnahme- und Eintragungspflicht.
....
Es gibt zwei weitere Gutachtenformen:
zum Einen die "gutachterliche Stellungnahme", das entspricht weitestgehend der ABE und KANN eintragungsfrei sein. Ist es auch fast immer, aber eben nur fast. Gutachten lesen, dort ist es genannt.
zum Anderen das "Technische Gutachten", auch als "TG", "Teilegutachten" oder "TÜV-Gutachten" bezeichnet. Bei dem Ding besteht immer und grundsätzlich Abnahme- und Eintragungspflicht.
....
Zum Ablauf: Eintragungspflicht bedeutet grundsätzlich immer auch eine vorhergehende Anbauabnahme bei einer technischen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, KÜS, GÜS, ...).
Die Zulassungsstelle ist eine reine Verwaltungsbehörde und kann und darf aufgrund der fehlenden Sachkenntnis zur Fahrzeugtechnik nicht überprüfen, ob die gesamten rein technischen Angaben im Gutachten auch tatsächlich am Fahrzeug vorhanden und eingehalten sind.
Für eine Eintragung benötigt die Zulassungsstelle grundsätzlich immer die gutachterliche Bestätigung des korrekten Anbaus einer technischen Prüfstelle.
Eintragungspflicht (Zulassungsstelle) bedeutet daher immer auch Abnahmepflicht ("TÜV"), geht aufgrund der unterschiedlichen Aufgaben der Behörden und Dienste nicht anders.
Der Hinweis mit einer vorher notwendigen Abnahmepflicht und ausschließlich der Nennung einer Eintragungspflicht wird von etlichen Anbietern allerdings gerne weggelassen.
Genau aus dem Grunde, der hier auch passiert:
"Oh, bei dem brauche ich nicht zum "TÜV", sondern nur zur Zulassungsstelle, spart Zeit und Geld.
Allerdings wird man mit einem ziemlich langen Gesicht wieder aus der Zulassungsstelle heraus kommen, wenn die einem mitteilen, dass man eine Anbauabnahme für die Eintragung benötigt.
....
Das Gutachten der Anbauabnahme unbedingt vollständig lesen. Im unteren Bereich steht ein wichtiger Hinweis zur Eintragung bei der Zulassungsstelle:
Ist dort aufgeführt, dass die Eintragung, Berichtigung der Zulassungspapiere "unverzüglich" zu erfolgen hat, dann bedeutet das "ohne eigenes Verschulden innerhalb von drei Arbeitstagen".
Wenn diese Frist verstreicht, ohne dass eine Eintragung, Berichtigung der Fahrzeugpapiere auch tatsächlich erfolgt ist, dann erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs!
Auch dann, wenn das Gutachten bestätigt, dass der Anbau völlig korrekt ausgeführt und das Fahrzeug technisch absolut zulässig ist.
Dieses "unverzüglich" ist eine formale Bedingung und wenn gutachterliche Bedingungen nicht erfüllst sind, dann ist auch das Gutachten ohne eine Rechtsgültigkeit.
In diesem Anbaugutachten kann auch als Vermerk zur Eintragung bei der Zulassungsstelle ein "bei nächster Befassung" aufgeführt sein.
Dieser Vermerk bedeutet, dass man derzeit keine Korrektur der Zulassungspapiere benötigt, sondern diese Änderung eingetragen werden muss, wenn man irgendwann ohnehin bei der Zulassungsstelle ist.
ZB.: bei einer Ummeldung oder Zulassung des Fahrzeugs, aber nicht zwingend vorher. Weder "unverzüglich", noch überhaupt extra nur wegen dieser Eintragung.
Wenn man den Wagen die nächsten 20 Jahre fährt, in der Zeit nicht zur Zulassungsstelle muss, dann erfolgt die Eintragung eben erst in 20 Jahren.
Das Gutachten der Anbauabnahme muss natürlich immer mitgeführt werden, so lange noch keine Korrektur der Fahrzeugpapiere erfolgt ist. Man muss ja bei einer Kontrolle nachweisen können, dass alles technisch legal ist.
Die Erläuterung war jetzt ein wenig lang, die Realität ist deutlich einfacher. Ich bin auf alle möglichen Varianten eingegangen, in der Realität gibt es immer nur eine, und die steht immer in den jeweiligen Gutachten, einfach lesen.
Der "schlimmste" anzunehmende Fall wäre: Abnahme- und Eintragungspflicht,
somit erst zu einer technischen Prüfstelle
"ABE" ca. 40 Euro, "Technisches Gutachten" ab 40 Euro, je nach Aufwand der notwendigen Kontrolle bei Abweichungen zum Technischen Gutachten auch mehr,dann ein Anbaugutachten mit dem Eintragungs-Vermerk "unverzüglich", dann eben recht zügig zur Zulassungsstelle (ca. 15 Euro) und fertig.
Handelt es sich nicht um eine absolute Exotenfelge oder vollkommen ungewöhnliche Reifengröße, sondern liegen alle Unterlagen vor und "passt" zum Fahrzeug, dann sind es maximal 2 "Amtswege" und knapp 60 Euro.
Nichts, was ernsthaft problematisch oder kompliziert ist, man muss nur ein wenig auf die Fristen achten:
Eine ggf. notwendige Anbauabnahme hat "unverzüglich" zu erfolgen, zwischen Anschrauben beim Reifendealer und Anbauabnahme in einer Prüfstelle max. 3 Arbeitstage.
(Anmerkung: bei der Anbauabnahme ("TÜV") erhält man keine Allgemeine Betriebserlaubnis, das ist selbst formal völliger Unfug.
Da gibt es eine "nur" eine Anbaubestätigung mit der inhaltlichen und formalen Bestätigung, dass das Fahrzeug in diesem Zustand, konkret mit diesen Schlappen zulässig ist.
Daraus abzuleiten, dass das Fahrzeug vorher unzulässig war, ist quatsch. Mit einen unzulässigen Fahrzeug darf man nicht mehr fahren, keinen einzigen Meter. Da man aber zumindest drei Tage zwischen Anbau und Abnahme fahren darf, kann das Auto zumindest in diesem Zeitraum unmöglich unzulässig sein.
Und da ein Auto ohnehin keine "Allgemeine Betriebserlaubnis" bzw. "ABE" hat, weil es keine haben kann, wird es bei der Anbauabnahme auch niemals eine "ABE" erhalten.)
Ein wenig Korrektur:
1) Felgen sind eintragungsfrei, wenn im Felgengutachten die Eintragungsfreiheit für das jeweilige Fahrzeug auch genannt wird.
Völlig unabhängig, welcher Art das Gutachten ist, bzw. wie es sich nennt.
2) Sind die Auflagen im Gutachten vollständig erfüllt, dann kann die Anbauabnahme bei jeder Prüfstelle durch einen technischen Gutachter durchgeführt werden.
DEKRA, TÜV, KÜS, GÜS, ... egal, da wo man die HU ("TÜV") machen kann, kann man das auch eintragen lassen.
Ist das Gutachten in sicherheitstechnischen Belangen nicht erfüllt, dann ist es keine Anbauabnahme, sondern eine Einzelabnahme oder auch Sonderabnahme genannt notwendig.
Das darf ausschließlich ein "amtlich anerkannter Sachverständiger" (aaS) an einer Hauptprüfstelle ausführen.
Diese besonderen Hauptprüfstellen werden in den alten Bundesländern ausschließlich vom TÜV, und in den neuen Bundesländern ausschließlich von der DEKRA betrieben.
3) Bei der Anbau- wie auch Sonderabnahme erhält man keine "Allgemeine Betriebserlaubnis" / "ABE". Ein Kraftfahrzeug hat keine ABE sondern eine "BE" / "Betriebserlaubnis".
Mag nach außen als ziemlich das Selbe erscheinen, weil ja nur ein Wort fehlt, ist aber technisch wie formal etwas vollkommen anderes.
Aber auch eine "BE" bekommt man nicht bei der Abnahme, da eine BE ausschließlich das KBA erteilen kann.
Eine BE kann durch einen technischen Umbau erlöschen, aber TÜV und Co. können diese BE nicht wieder herstellen.
Die BE orientiert sich ausschließlich an der Fahrzeugtechnik (siehe §19 StVZO), die erlischt "vollautomatisch" allein durch einen unzulässigen technischen Umbau.
Und das Schöne daran: die BE ist ebenso "vollautomatisch" ganz von allein wieder da, sobald die technische Illegalität wieder entfernt ist.
Was technisch zulässig ist oder nicht, steht in den Gesetzen und die Gesetze bestimmt der durch das Volk gewählte Gesetzgeber (Legislative).
TÜV und Co. sind keine Gesetzgeber, somit kann TÜV und Co, niemals bestimmen, was legal oder illegal ist, oder etwas illegales für legal erklären.
TÜV und Co. sind ausschließlich technische Gutachter, die sich Technik anschauen und mit Gesetzen vergleichen.
Das Ergebnis einer Begutachtung ist somit immer nur ein: Umbau entspricht den Vorschriften, oder Umbau entspricht nicht den Vorschriften.
Eine Legalität oder Illegalität wird nicht von TÜV und Co. bestimmt, sondern ergibt sich ganz von allein, weil etwas gesetzeskonform oder nicht gesetzeskonform ist.
Etwas, was nicht mit den Gesetz konform ist, für zulässig erklären, faktisch ein Gesetz für ungültig erklären, das ist für TÜV und Co. unmöglich.
Ebenso umgekehrt: etwas, was mit dem Gesetz konform ist, können TÜV und Co. nicht für unzulässig erklären, faktisch würde damit ein gesetzliches Verbot erfunden werden. Auch das ist für TÜV und Co. unmöglich, die sind keine Gesetzgeber.
Ich habe beim TÜV nachgefragt der hat die ABE sich durchgelesen u hat gesagt ich darf die Felgen u die Reifengröße 235/35 R19 ohne Eintragung fahren! Muss nur die ABE mitführen und alles ist ok!
235/40 R19 die nicht, wegen den abrollumfang da müsste man den Tacho angleichen!
Danke für die Antwort und der Info