Vom Kauf zurück treten
hallo zusammen, haben letzte Woche einen Renault Twingo halbautomatik, Baujahr 2001 beim Händler gekauft.Haben dieses Auto im Internet gesehen und dort stand er als Automatik und Top, beschrieben, was uns der Verkäufer auch versicherte.Leider haben wir nicht erkannt dass es halbautomatik ist weil wir im Glauben waren dass es evtl. bei dem Baujahr 2001 evtl. schon ein besseres Prinzip ist als unser alter Opel Astra Automatik.Das Auto konnten wir nicht sofort Probe fahren weil eine neue Batterie erst eingebaut werden sollte.Am nächsten Tag dann die Erkenntnis dass es halbautomatik ist.Nachdem der KFZ Meister mit uns die Probefahrt gemacht hat und von der halbautomatik geschwärmt hat, haben wir uns gedacht dass wir das auch noch schaffen damit klar zu kommen. Schon beim Anlassen des Autos waren Schwierigkeiten und es dauerte eine Weile bis das Auto ansprang, was der Kfz Meister auf die Wegfahrsperre bezog, aber normal wäre bei den Twingos.Ich gebe leider zu dass es sehr naiv war das zu glauben.Unterwegs dann auch keine Probleme. Wir haben ihn gekauft.Am nächsten Tag dann vormittags schon Probleme beim Starten und nachmittags ging dann gar nichts mehr. Anfangs ging es noch bis N und nichts anderes tat sich mehr.Dann sprang er gar nicht mehr an und dann mal wieder doch aber wir kamen nicht aus dem Gang N.Selbst der KFZ Meister der dann kam schaffte es nicht den Wagen zu starten.Das Auto wurde abgeschleppt. Angeblich war es unsererseits ein Fahr oder Bedienfehler.Wir würden nun gern vom Kauf zurück treten aber der Verkäufer möchte 20% vom Kaufpreis einhalten weil wir angeblich das Auto aus rein persönlichem Grund zurück geben wollen.Wir wollten ja versuchen mit der halbautomatik klar zu kommen aber im Vordergrund steht für uns nunmal dass das Auto schon jetzt solche Probleme gemacht hat zumal uns der Verkäufer am nächsten Tag nochmal zu verstehen gab dass wir den Wagen an einem kleinen Knopf auf Vollautomatik umstellen könnten.Das Auto hat gar keinen besagten Knopf. Ich glaube dass er das Auto selber nicht richtig kannte. Was können wir jetzt tun? Vieln Dank im voraus..
Nochmals mit dem Verkäufer reden und sich den Wagen und seine Funktionen und mittlerweile aufgelaufenen Fragen im Detail erklären lassen.
Sollte dann danach immer noch ein Rückgabewunsch existieren und der Verkäufer dem nicht annehmbar nachkommen wollen, bleibt nur der Weg zu einem Anwalt.
Der kann im Rahmen einer Vorberatung Unterlagen und Sachverhalt kurz überprüfen und die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen.
Das dürfte nicht möglich sein.
Der Verkäufer hat das Fahrzeug ganz detailliert beworben. Daraufhin habt Ihr Euch den Wagen nach Probefahrt mit Kaufvertrag angeschafft.
Ihr hättet also den Kauf gar nicht durchführen müssen.
Das kommt öfters vor, dass man nach einem Kauf etwas negatives feststellt oder ein besseres Angebot findet. Das alles ist aber kein Grund, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Mein Vorschlag: Fahr den Wagen weiter und überleg Dir zukünftig den Kauf genauer.