Reparaturkosten
MEIN AUTO HAT EIN FEHLER.IM WERKSTAT HABEN FESTGESTELT MOTORELETRONIK FEHLER.
REPARATUR HAT MIR 401,39 EURO GEKOSTET.DEN RECHNUNG HAB ICH BEZALT.
ABER NACH DEM REPARATUR IST NICHTS GEENDERT.
BIN ICH WIEDER ZUМ WЕRKSTAT GEFAHREN.DA HABEN SIE ANDERE FEHLER GEFUNDEN.
REPARATUR KOSTET NOCH 217,18 EURO.
DAS HEIST ERSTE MAL DIAGNOSE FALSCH WAR?
MUS ICH NOCH MAL BEZALEN ODER NEIN?
Ich hoffe, dass ich das richtig darstelle:
Gibst du der Werkstatt den Auftrag, Erneuern des Bauteils X, so hat die Werkstatt diesen Auftrag ordentlich zu erfüllen. Wurde es nicht korrekt angeschlossen, eingebaut oder die Arbeit sonst irgendwie nicht fachgerecht erledigt, muss die Werkstatt unentgeltlich nachbessern.
Gibst du der Werkstatt den Auftrag, Beheben des Fehlers "Motor läuft unrund" oder etwas Anderes nicht exakt definiertes, so kann die Werkstatt nach den Richtlinien des Kfz.-Handwerks die Teile austauschen, die SIE für ursächlich hält. Dass es hier immer wieder zu Fehleinschätzungen kommt, ist ärgerlich für den Kunden, aber einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für vorgenommene Arbeiten, die nicht zum Erfolg führten, hat er nicht.
Ich frage aber mal in die Runde, vielleicht antwortet HansenPaule mal speziell auch darauf: Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich zunächst einen Kostenvoranschlag einhole, den Fehler X zu beheben und die Werkstatt irrt sich in der Ursache und es würde erheblich teurer?
DANKESCHON.
Wenn eine Werkstatt fach- und sachgerecht gearbeitet hat, dann hat sie auch einen Anspruch auf Bezahlung - auch wenn der Fehler nicht beseitigt wurde.
Dass ein Fehler oder Defekt auch mal sehr schwierig zu finden ist, liegt nicht in der Verantwortung der Werkstatt. Damit hat die Werkstatt nicht die Kosten zu tragen, sondern derjenige, der eine Reparatur und damit die dafür notwendige Fehlersuche beauftragt.
Die Werkstatt ist natürlich verpflichtet fachlich korrekt zu arbeiten. Nur wenn sich ein Defekt nicht eindeutig analysieren lässt, dann muss sie eben nach Erfahrung, Wahrscheinlichkeit und Vermutung arbeiten und das am ehesten in Frage kommende Bauteil austauschen.
War es das nicht, dann geht es eben weiter. Allerdings ist der Kunde verpflichtet, das Teil wie auch dessen Austausch (Lohnkosten dafür) zu bezahlen.
Dass es dieses Teil nicht war, weiß man erst hinterher und hinterher schlauer zu sein, bedeutet nicht zwangsweise, dass die Entscheidung für den Austausch - die man VOR dem Austausch treffen muss - falsch war.
Nicht bezahlen muss man Dinge, die nicht fach- oder sachgerecht ausgeführt wurden. Das aber zu erkennen ist einem Nicht-KFZ-Fachmann kaum möglich.
Hat man Zweifel, dass es hier keine klar zielgerichtete Arbeitsausführung (mit auch zu bezahlenden Fehlversuchen), sondern nur ein wildes und unstrukturiertes Teiletauschen gehandelt hat.
In den Fällen kann man sich dann die Schiedsstelle der KFZ-Innung wenden (sofern die Werkstatt ein Mitgliedsbetrieb dieser Innung ist) oder einen Sachverständigen beauftragen, die dann die einzelnen Rechnungspositionen überprüfen und dann aus fach-kompetenter Sicht zumindest halbwegs klar sagen können, ob da Dinge aufgeführt sind, die nichts mit einer fachgerechten Reparatur zu tun haben.
Oder alles sicherlich ärgerlich aber dennoch sowohl der Ablauf, wie auch die Rechnungshöhe völlig korrekt war.
DANKESCHON.