führerschein
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, ich möchte einen gebrauchtwagen kaufen , wird man da auf den Ämtern wo man das Fahrzeug anmeldet gefragt wann man den Führerschein erworben hat ? Vielen dank für eure Hilfe
oh, vielen dank für die Antwort.
Nein.
Man muss nicht einmal einen Führerschein haben, um einen Wagen auf sich zulassen zu können.
Um es mal kurz zu erklären: Es gibt bei Kfz. drei verschiedene Besitzverhältnisse, das können drei verschiedene Personen sein.
Beispiel: Ich kaufe beim Händler X ein Auto für unseren Sohn. Ich bin Käufer, mein Name steht im Kaufvertrag, und Eigentümer, sobald mir das Fzg. übergeben wurde. Ich kann uneingeschränkt darüber verfügen.
Das Auto wird auf meine Frau zugelassen, damit sie ihren SF-Rabatt behält. Sie ist damit Halterin, ihr Name steht in den Fahrzeugpapieren. Das ist der einzige Berührungspunkt mit der Zulassungsstelle. Eigentümerin ist sie damit aber nicht - das bin und bleibe ich als Käufer.
Unser Sohn fährt das Auto, er ist damit Besitzer - nicht Halter und nicht Eigentümer. Besitzer ist jeder, der das Auto fährt, auch wenn das illegal geschieht.
Wer es gekauft hat, wer später damit herumfährt und ob derjenige einen Führerschein hat, interessiert die Zulassungsstelle bei der Zulassung nicht. Mit der Zulassung wird beurkundet, dass das Kfz. eine Betriebserlaubnis besitzt und im Straßenverkehr verwendet werden darf. Die Zulassungsbescheinigung II (früher: Brief) dient dem Nachweis für die Verfügungsberechtigung über das Auto bei der Zulassung, also dass die Person, die sie vorlegt, das Auto auf ihren Namen zulassen darf. Oder, mit Vollmacht, auf eine andere Person - das kann auch die 80jährige Oma sein, die nie eine Fahrerlaubnis besaß.
Fuxfan setzen "eins" - alter Streber