Fahradträger einrichtungsystem
Ich habe eine fahradträger-einrichtung system, nur fur transport von fahräderen mit meine auto. Meine öko-auto darf keine anhanger zieën (0kg last), (es ist keine AHK (m.a.w. ist ohne kugel-ball)). Im Holland benötigd mann kein type-child hier fúr (zulassung). Und es befindet auch keine type-child auf meine fahradträger-einrichtung system. Frage: 1e, darf ich auch nag Deutsland mit mein fahradträger-einrichtung system montierd unter meine auto? Inclusief die 2fahrraderen drauf! 2e, Ist ess im Europesches verband so gleignämig zugelassen, ohne zulassung-child?
Eine e-mail ann die Deutsche KBA, da hatte ich biss heute keine antword? Vieligt kann mann hier ein antword geben?
Alles geht heute (suche und finden) mit internet.
Entchuldigung fur meine schreib-fheler.
Ich danke ihnen fur ein antword,
mit freundliche grusse,
Piet v.d. Broek
Ist erlaubt.
Dieses Trägersysteme ähnlich einer Anhängerkupplung, nur ohne Kugel sondern mit einem Stecksystem bei dem der Fahrradträger irgendwelche Stahlarme hat, die in eine Halterung am Auto gesteckt werden, benötigen keine Zulassung.
Es gibt eine Liste, in der die Bauteile aufgeführt sind, die eine Zulassung, diese "E-Zulassung" benötigen. Dazu gehört auch eine Anhängerkupplung.
Diese Trägersysteme sind aber keine Anhängerkupplung, es sind Bestandteile der Fahrradträgers und gelten als Ladung.
Das Selbe, wie die Dachgepäckträger oder auch Trägersysteme, die auf die Heckklappe aufgebaut werden ("Paulchen"). Auch alles ohne besonderes Zulassungsverfahren und Typenschilder. Es ist "nur" Ladung und muss "nur" stabil und fest sein, die Ladungssicherheit muss vorhanden sein.
Auch in Deutschland fahren schon etliche mit diesen Trägersystemen durch die Gegend, auch an Fahrzeugen, für die es "normale" Anhängerkupplungen gibt.
Diese Systeme sind deutlich billiger als eine Kugelkupplung und wer keinen Anhänger ziehen möchten, sondern nur Fahrräder transportieren möchte, der spart mit diesen Heckträgersystemen eine ganze Menge Geld.
Somit sind diese Dinge in Deutschland weder unbekannt noch verboten.
Hallo Piet,
es dürfte sich um eine Anhängevorrichtung handeln,
Prüfz. EC, Anh.last 0 kg, D-Wert 0 kN, Stützl. 52,5 kg, <
Wenn die Anhängerkupplung bereits über eine EG-Prüfnummer verfügt, ist diese bereits nach europäischer Norm geprüft. Sie entspricht damit den EG - Richtlinien.
Folgende Vorgaben sind notwendig:
- Die AHK muss eine EU-Zulassung haben ( Prüfzeichen mit e beginnend ) (Beispiel: e11 94/20 3386 00)
- Der Anbau- bzw. Montageanleitung liegt eine Skizze mit den notwendigen Freiräumen gemäß Richtlinie 94/20/EG Anhang VII, ABB 30 bei
- Das Fahrzeug muss eine EU-Zulassung haben (EC Prüfzeichen auf den Typenschild vom Fahrzeug)
Im Rahmen der Harmonisierung innerhalb der EU sollte es daher keine Probleme geben.
Es ist doch vollkommen egal, mit was Du nach Deutschland kommst, solange ein holländisches Nummernschild dran ist.
@zufriedener, opelfan und Bestatter. Herzlich dank fur iren snelles antword. Jetz ist es mir klär, ich kan ohne problemen in die Europesche union fahren mit meine fahraträger-einrichtung system.
Herzlich dank.
Piet
Ps, ich weis wenn ich komme mit 2 electrofahrader nach Deutsland und die politzei controliert meine fahradtrager nach das max. träger gewicht, und es ist mehr als 50kg,dann kan ich ein probleem haben, wehn der träger nicht geeïgnet ist fur mehr als die 50kg, Meine freunde kunnen da uber mitsprechen.