Re-Import: Brief wird erst nach Bezahlung ausgestellt?!
Hallo,
wir möchten ein Re-Import-Auto kaufen.
Der Händler möchte erst das Geld überwiesen haben um dann den Brief ausstellen und zuschicken zu können.
Ist das üblich?
Vielen Dank für konstruktive Antworten!
Christina
Der Händler darf schon mal gar keinen 'Brief' ausstellen ...
... und was bitte will er mit dem Fahrzeug selbst machen?? Schickt er das auch nach Überweisungseingang per Postpaket zu?
Verständlicherweise will der Händler erst einmal seinen Verkaufspreis haben, dann schickt er die Zulassungsunterlagen per Einschreiben - das Auto kommt dann per LKW. So war das auch mit unserem bei Flensburg gekauften Golf aus DK. Hat alles problemlos und seriös geklappt und war uns 800 km zu weit zum Selberabholen
Würde ich nicht machen. Allenfalls auf ein Sonder-
konto schicken mit der Auflage, er kann erst dran, wenn die Zulassungsunterlagen bereit liegen.
Und einen Fahrzeugschein - weder den I, noch den II,
kann der Händler gar nicht erstellen. Das macht die
Zulassungsstelle. Er kann nicht einmal Deine Perso-
nalien in die Zulassungspapiere eintragen.
Er kann lediglich den von beiden Seiten unterschrie-
benen Kaufvertrag "zuschicken". Alles übrige ist
dann Deine Sache bei Deiner Zulassungsstelle. Es sei
denn, der Händler will kommen und diese Arbeiten
für Dich erledigen.
Nur Ware gegen Geld,oder Geld gegen Ware, nicht anders.
Japp wozu gibts sowas wie Paypal?
Wie man mit ein wenig Unerfahrenheit einem Fragesteller so richtig Arbeit und Kosten aufdrücken kann, ist schon erstaunlich.
Wenn man mal die grammatikalische Feinheit zwischen dem Ausstellen und dem Ausstellen lassen etwas lockerer nimmt, dann geht es hier um das Ausstellen (lassen) der Zulassungsbescheinigung 2 (ZB2 - "Brief") für das Fahrzeug, damit der Käufer den Wagen auf seinen Namen zulassen kann.
Da die ZB2 ein rein nationales Dokument ist, hat so ein Importfahrzeug keine und eine Ausstellung muss beim KBA, vertreten durch die Zulassungsstelle, beantragt werden.
Es geht nicht um die Zulassung des Fahrzeugs, sondern um die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung, der ZB2, damit das Fahrzeug überhaupt zugelassen werden kann.
Nun würde das, dieses Ausstellen (lassen) der ZB2, gerne der Importeur vornehmen, weil es zu den Aufgaben des Importeurs gehört. Aber muss man ihn nicht unbedingt machen lassen, kann man auch selbst machen:
Fahrzeug mit LKW oder Anhänger oder per Kurzzeitzulassung beim Importeur abholen (Ware gegen Geld), dann damit zur heimischen Zulassungsstelle fahren (es besteht Vorführpflicht zur Identifikation), dort selbst das Ausstellen der ZB2 beantragen, die dafür notwendigen Papiere vorlegen (Kaufvertrag als Eigentumsnachweis, COC als Zulässigkeitsnachweis), 90 Euro bezahlen (Verwaltungskosten für die Ausstellung der ZB2) und dann, wenn man nach etwas Wartezeit die ZB2 in den Händen hat, kann der eigentliche Zulassungsvorgang dann auch beginnen.
Hier konkret will das der Importeur machen (lassen), um dann die ZB2 per Post dem Käufer zuschicken zu können, damit der Käufer das Fahrzeug in seiner heimatlichen Zulassungsstelle zulassen und mit der Zulassung unter dem Arm (ZB1 und Kennzeichen) den Wagen beim Importeur abholen kann und auf eigener Achse nach Hause fahren kann.
Dass dafür der Importeur vorab den vereinbarten Kaufpreis haben möchte, bevor er das Zulassungsverfahren beginnt, ist ein übliches Verfahren.
Und nicht nur bei irgendwelchen Graugeschäften, sondern auch bei allen deutschen Herstellern wie zB. Mercedes, BMW, Audi, VW, ... ist es der völlig normale Kaufvorgang - erst das Geld und danach gibt es die Papiere zur Zulassung, bzw. dann wird der Wagen erst zugelassen. Kauft bei einer Niederlassung oder macht eine Werksabholung - immer nur gegen Vorkasse.
Wie bei jedem Kauf auf Vorkasse bestehen auch gewisse Risiken, entweder geht man die ein, oder nicht und einigt sich mit dem Verkäufer/ Importeur auf einen anderen, auch für ihn sicheren Weg der Abwicklung der Bezahlung.
DANKE Zufriedener!!!!
Das ist mal eine Antwort, mit der ich etwas anfangen kann!
Ich habe schon viele verschiedene Antworten aus meinem Bekanntenkreis, die sich aber alle nicht wirklich auskannten.... und auch die erste und dritte Antwort sind zwar nett gemeint, aber helfen nicht wirklich weiter.
Die Hintergründe des Vorgangs zur Erstellung der Zulassungsbescheinigung bei Re-Importfahrzeug haben mir gefehlt. Damit erschließt sich mir dann auch der Ablauf des Kaufes.
Vielen Dank! Mein "Bauchweh" ist nun weniger!!
Bei uns wars 2003 so, das wir den fertigen Kfz-Brief zugestellt bekommen haben, mit der Bitte, den Kaufpreis zu bezahlen und nicht zuzulassen, bis die Freigabe des Importeurs da ist (Geldeingang).
Habe eine Blitzüberweisung morgens gemacht, mittags per Fax die Zulassungsbestätigung bekommen, Zugelassen und nächsten morgen saß ich im Zug nach Delmenhorst, das Autochen abholen.