Handbremse bei Automatikautos
Ich bin gestern im Toyota Yaris mit Automatik mitgefahren. Ich wunderte mich darüber, dass er eine Handbremse hat. Bei anderen Automatikautos ist mir das noch nie aufgefallen. Nun wollte ich natürlich wissen, warum manche Automatikwagen eine Handbremse haben und andere nicht.
ALLE PKW müssen eine so genannte "Feststellbremse" Handbremse haben; auch Fahrzeuge mit Automatikgetriebe.
Das ist in der FZV (Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung; früher: StVZO) gesetzlich vorgeschrieben.
Je nach Automodell ist deren Betätigung nur anders gestaltet (konventioneller Handbremshebel, Fußbetätigung, elektrisch betätigte Handbremse per Knopfdruck etc.)
Alle Autos müssen eine Handbremse haben und haben sie auch, es ist immerhin die dritte vorgeschriebene Betriebsbremse um das fahrende Fahrzeug anhalten zu können, und es ist auch die Bremse, die das Fahrzeug im Stand gegen Wegrollen hält.
Die Parksperre einer Automatik ist keine Bremse, auch keine Parkbremse, sie hat weder die vorgeschriebene Funktion noch deren vorgeschriebene Haltefähigkeit.
Dieser Sperrbolzen im Automaten ist überhaupt nicht dafür ausgelegt, ein Fahrzeug gegen Wegrollen zu sichern.
Das diese Funktion trotzdem dafür regelrecht missbraucht wird, ist halt so. Ist aber weder gut für das Getriebe, noch für die dadurch nicht benutzte Handbremse. Was dann auch regelmäßig beim TÜV für Stress sorgt, weil da wegen Verrottung keine ausreichende Funktion mehr vorhanden ist und Plakette verweigert wird.
Das ist bei dem Automatikfahrzeug keine Handbremse,
sondern die Parkstellung des Getriebes. Es kann
dann bei laufendem Motor nicht zum unbeabsichtigten
Wegrollen kommen, was bei eingelegtem Fahrbereich
(D, oder 1,oder 2, oder R) leicht geschehen könnte.
Da das Getriebe in "Parkstellung" (P) gesperrt ist, wird dies - wie schon gesagt - nur allzu oft als
Handbremse (Festellbremse) mißbraucht.
Eine "Handbremse" hat ein Fahrzeug mit Automatik-
getriebe ebenso, wie jedes Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
Öhm, die Handbremse ist nicht unbedingt die Feststellbremse.
Ein PKW muss über drei (relativ) unabhängige Betriebsbremsen verfügen. Betriebsbremse ist das, was so ein Auto während der Fahrt abbremst.
Das ist die fußbetätigte Zwei-Kreis-Bremse. Die zwei Kreise gelten jeweils als eigenständige Bremse und das Ganze fußbetätigt = Fußbremse, und dann unabhängig davon die dritte Bremseinrichtung, die handbetätigte Bremse = Handbremse.
Die Handbremse ist eine "echte" Bremse, die das Fahrzeug auch aus maximal möglicher Geschwindigkeit bis zum Stand abbremsen können muss.
Da diese aber nur als eine zusätzliche Absicherung vorhanden ein muss, braucht sie nur maximal 30% der ansonsten geltenden Mindestbremsleistung aufbringen können und sie muss das nicht dauerhaft können.
Sie muss dieses Abbremsen können, mindestens ein mal aber "darf" danach auch Schrott sein.
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Weiterhin, neben den drei Betriebsbremsen muss eine Feststellbremse vorhanden sein, welche ein Haltekraft hat, dass das Fahrzeug bis zu 100% Steigung bzw. Gefälle im Stand sicher gehalten wird.
Zulässig ist es, wenn eine Betriebsbremse auch die Funktion der Feststellbremse ausführt. Die Handbremse wird auch als Festellbremse benutzt.
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Auch bei den elektrisch gesteuerten Handbremsen/ Feststellbremsen, also wo nur noch ein Schalter vorhanden ist, ist das so. Bei Geschwindigkeiten über 20 km/h haben die einen reduzierten Anpressdruck. So viel, dass die vorgeschriebene Bremswirkung erreicht wird; so wenig, dass ein Blockieren der Hinterräder während der Fahrt sicher ausgeschlossen ist.
Erst bei Geschwindigkeiten unter 20 km/h wird die volle Bremskraft freigegeben, dass die als Feststellbremse vorgeschriebene Haltekraft auch erreicht wird.
... was aber den Bediener der aufgelisteten Fahrzeugtypen daran hindert, trotzdem und zusätzlich die Feststellbremse zu betätigen, oder?