Wirtschaftlicher Totalschaden
Was kann ich tun? Mein scheckheftgepflegter und garagengeparkter Grand Scenic Bj. 2004, etwa 135.000 km gelaufen, hat nach vielen anderen Pannen und einem teuren Werkstattbesuch wegen "undefinierbarer" Geräusche unter der Motorhaube eine Woche vor der final letzten Panne nun einen Totalschaden am Motor. Die Reparatur würde den Zeitwert deutlich übersteigen. Ein Kolben ist vom 3. Zylinder abgebrochen und hat die Nockenwelle des Motors zerstört. Ob der Turbolader in Mitleidenschaft gezogen ist, kann so noch nicht festgestellt werden. Wir sind in den vergangenen vier Jahren - seit wir das Auto haben - im Schnitt 2x jährlich liegen geblieben. Schon die Einlösung der Gebrauchtwagengarantie war für Renault teuer. Danach ging es weiter... Laufend Fehler in der Elektronik, irreparabel defekte Zündschlüsselkarte (Platinenfestsetzung), Probleme mit der Luftkammer (Austausch), dem Raumluftfilter (Austausch), dem AGR-Ventil (Austausch), der Schließanlage (mehrfache Reparatur bzw. Teilaustausch), den Bremsen... Welche Möglichkeit habe ich, solch ein "Montagsauto" zu reklamieren? Renault Deutschland ist nicht zuständig, sagen die. ich freue mich auf Tipps! Vielen Dank.
Verstehe ich nicht ganz, habt ihr den Wagen beim Renaulthändler gekauft und hat er noch Gebrauchtwagengarantie? Wenn nicht dann bleibst du wohl auf dem Schaden sitzen.
Hat er nun Garantie, oder nicht?
Wenn nicht, den hier kaufen:
http://www.ebay.de/itm/MOTOR-RENAULT-MEGANE-GRAND-SCENIC-1-9-DCI-F9Q-800-812-LAGUNA-88-KW-120-PS-F9Q800-/140742565537?pt=DE_Autoteile&hash=item20c4e91ea1
Und von einer freien Werkstatt einbauen lassen.
@Bestatter & Schoeneberg
[Zitat]
Wir sind in den vergangenen VIER Jahren - seit wir das Auto haben - im Schnitt 2x jährlich liegen geblieben.
[ZitatEnde]
Da ist mit Gebrauchtwagengarantie .. und auch Kulanzleistung wohlschon lange 'Essig'
Ich würde das Ganze eher unter Erfahrungsbericht eines gefrusteten Reno-Fahrers abheften
@Fragesteler
Mit DER Möhre bist Du alleine gelassen; "Reklamieren" kannst Du nur die ausgeführten Reparaturen, so fern innerhalb der Garantiezeit der jeweiligen Reparatur der gleiche Fehler wieder auftritt und die gleichen Ursachen dafürvorliegen