Betriebserlaubnis
Hallo,
habe ein neues Auto mit zusätzlicher Winterbereifung gekauft und stellte fest, dass die der EG - Übereinstimmungsbescheinigung eingetragenen Rädergrößen garnicht montiert sind. Auch die Winterräder stimmen nicht! Erlischt damit die Betriebserlaubnis?
Die zulässigen Rad/Reifen-Kombinationen finden sich in CoC, (diese EU-Überei...)
oder
einem zusätzlich vorhandenem Gutachten zu dieser Größe, was diese dann auch für dieses Fahrzeug für zulässig erklärt
oder
ist in der Zulassungsbescheinigung als auch zulässige Größe extra eingetragen.
Sollte davon nichts dabei sein, ist es schon komisch.
Dann würde ich bei VW nachfragen, ob die Freigabe erweitert wurde und in der CoC aufgrund Drucklegung noch nicht aufgeführt.
Und wenn dem dann auch nicht ist, würde ich den Verkäufer um kurzfristige Klärung "bitten".
hallo hosenmatz,
danke für Deine Antwort, habe diese Anfragen auch gestellt. Es wurde mir versichert, nur die kleinste Rädergrösse wird noch eingetragen und damit sei die Problematik auch schon erledigt.
Wie Du schon sagst, es ist komisch! Bei unserem Behördenkram kann ich mir das einfach nicht vorstellen. Ich werde weiter recherchieren und Bericht erstatten.
Danke nochmals für die Antwort!
hardty
Diese Auskunft ist komplett falsch.
In der Zulassungsbescheinigung 1 und 2, ehemals "Schein" und "Brief" ist nur noch eine Rad/Reifenkombination angegeben.
Dort ist die Kombination aufgeführt, mit dem bei diesem Fahrzeugtyp das Typprüfverfahren abgelegt wurde (Erteilung der "EU-Betriebserlaubnis"). Das muss nicht die kleinste zulässige Kombination sein.
Normalerweise sind ALLE ab Werk zulässigen Kombinationen vollständig in der CoC / "EU-Übereinstimmungserklärung" aufgeführt.
In Ausnahmefällen kann es sein, dass es hier zu Lücken kommt, zB. nach Markteinführung oder bei einem Facelift werden weitere Kombinationen vom Fahrzeughersteller für zulässig erklärt, was aber noch nicht in einer noch alten Version der CoC aufzufinden ist.
Da hilft aber jeder Vetragshändler oder auch der technische Service / Kundenbetreuung bei VW weiter, die anhand der FIN (ehemals Fahrgestellnummer) verbindlich eine vollständige Liste aushändigen können, welche verbindlich alle Größen aufführt.
Dann gibt es noch speziell bei Neuwagen eine weitere Möglichkeit: Irgendwelche Sondermodelle werden mit einer Kombination ausgestattet, die (bisher) nicht für die allgemeine Serie freigegeben war.
In solchen Fällen wird ein Gutachten den Fahrzeugpapieren beigelegt, die diese Kombination für zulässig erklärt, oder
diese "besondere" Kombination ist extra im Anhang auf der Zulassungsbescheinigung 1 und 2 mit einem "auch zulässig ..." aufgeführt.
Oftmals stehen auch alle zulässigen Kombinationen in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs, hier mal über das Wochenende einen ersten Blick rein werfen, ob da was vorhanden ist und die am Fahrzeug montierte Größe dort aufgeführt wird.