Mängel nach Gebrauchtwagenkauf
Danke, bin grad dabei Feuer unterm Hintern zu machen, nur versucht man mit einzureden, dass ich extrem übertreibe.
Ich habe vor ca. einem Monat einen Fiat Punto (98000 km und Bj. 1999) für 1500€ erworben. Beim Kauf von einem guten Bekannten hat mir dieser versichert, dass alles top und in Ordnung sei bei dem Wagen. Lediglich die Räder müssten ausgewuchtet werden, die Zylinderkopfdichtung abgedichtet werden sowie weitere Kleinigkeiten, die zwar nicht behoben wurden, diese aber keine große Rolle spielen - alles natürlich auf seine Kosten.
Bevor ich den Wagen bekommen habe, wurde die Dichtung repariert. Bei der Übernahme war auch alles sauber, also kein Ölverlust war zu erkennen. Die Reifen jedoch wurden da noch nicht ausgewuchtet - man versicherte mir, dies würde noch geschehen.
2 Tage später bemerkte ich, dass der Wagen sehr viel Öl verlierte. Also nochmal das Auto abgegeben, ZKD wieder repariert.
2 Wochen später musste ich vom ADAC abgeschleppt werden, da das ganze Kühlwasser explodiert ist und sich im Motorraum verteilt hat. Die Diagnose vom ADAC: Zylinderkopfdichtung defekt. Ich habe das Auto wieder beim Bekannten gelassen, dieser meinte nur dass die ZKD in Ordnung wäre und dass sich ein Marder durch einen Schlauch gebissen hat, dieser wurde dann gewechselt. Zur gleichen Zeit wurden dann auch die Reifen ausgewuchtet. Da dachte ich mir: Jetzt hast du endlich Ruhe. Doch schon bei der 2. Fahrt merkte ich, dass irgendein Reifen total am Eiern ist und somit fuhr ich zuerst zu ATU, um die Reifen nochmal auszuwuchten. Nachdem die den Wagen auf die Bühne gehoben haben, erklärten sie mir, dass ein Auswuchten nichts bringen würde, da viele Teile kaputt oder ausgeschlagen waren.
Mit dieser Diagnose ging ich zu einem KFZ-Meister, der mit der Familie meines Freundes befreundet ist und wo ich mir sicher sein kann, dass er die Wahrheit sagt. Was dabei rauskam ist eine lange Mängelliste, die ich hier aufzählen möchte:
-Zahnriemen verölt und kurz vorm Riss
-Wasserpumpe
-Spannrolle
-Kurbelwellensimmering und Nockenwellensimmering
-Zylinderkopfdichtung
-Auspuffanlage ab Kat
-Fahrwerkfedern Hinterachse stark angerostet
-Dreieckslenker v.l und v.r sowie Traggelenke und Führungen ausgeschlagen
-Spurstangen L+R und Axialgelenke ausgeschlagen
-Handbremse h.r ohne Wirkung
Der Mechaniker meinte, der Wagen hätte gar nicht durch den TÜV kommen dürfen (TÜV wurde im März 2011 gemacht).
Der Verkäufer hat mir nun vorgeschlagen das Auto in eine Werkstatt zu nehmen und zu schauen, ob es wirklich so dramatisch ist, wie ich es darstelle oder ob es einfach nur Verschleißteile sind, für die er nicht haftet.
Nun stellt sich mir die Frage, ob diese Mängel in Verbindung mit der Aussage des Verkäufers und dem Alter des Fahrzeugs gerechtfertigt sind, inwieweit ich das Auto noch fahren kann und wie schwerwiegend diese Mängel sind. Schließlich wurde die Vereinbarung bei Kauf getroffen, dass die ZKD-Reparatur und das Auswuchten auf seine Kosten geschehen. Dass da viele Teile kaputt sind und das Auswuchten damit nicht möglich ist, interessiert ihn nicht. Vielen Danke schonmal für die Antworten!
Hallo, kaufe niemals ein gebrauchtes Fahrzeug beim Verwandten oder Freund!!!
Jetzt ist das Kind aber im Brunnen. Zur rechtlichen Sache mußt du auf Hosenmatz warten, ich glaube der hat die ganzen § im Kopf. Was mich angeht: Was hast du denn für 1500 € bei dem Baujahr und Laufleistung erwartet? Hat dein Bekannter eine Werkstatt und ist der Meister, wenn ja, ist die Fa. in der Handwerksrolle eingetragen? Wenn nicht, wie sollte er denn die Fehler finden ohne diese Umstände? Außerdem ist eine Zylinderkopfdichtung keine Kleinigkeit! Das ist bei diesen Wertverhältnissen ja schon eine Reparatur über dem Restwert des Fahrzeuges. Aber jetzt kommt die eigentliche Frage: Warum hast du dich denn nicht im Vorfeld genau so Informiert wie du es jetzt tust? Tut mir Leid, aber aus meiner Sicht sind deine Erwartungen an ein gebrauchtes Fahrzeug total überzogen, vor allem, wenn erst nach 4 Wochen diese Fragen gestellt werden. Hill
Hallo
Werd den Wagen los und zwar schnell. Die Mängel die du aufgezählt hast übersteigen den Restwert vom Fahrzeug. So wie sich das liest und du das beschreibtst wurdest du auf gut deutsch gesagt beschissen aber richtig. Heute noch den Verkaüfer kontaktieren und nicht lange fackeln das du dein Geld wieder bekommst. Da braucht es keinen Rechtsexperten oder Gebrauchtwagencheck die Gurke muss weg. Die Reperautur kosten laufen grob geschätzt auf über 2000 € aber mit Drang nach oben
Gruss HoAcc
Hallo,
ich habe dem Verkäufer von Anfang an gesagt, ich suche einen Wagen für bis zu 2000€, wo nicht direkt teure Reparaturen fällig sind. Er hat mir versprochen, er würde ein gutes Auto für mich suchen und mir dann einen Freundschaftspreis anbieten (er handelt privat mit Autos und diesen Punto hat er mit einem Freund von ihm, der ein Automechaniker ist,an mich verkauft - demnach müssten ihm die Mängel bekannt gewesen sein). Und da er mir versprochen hat, ich könnte ihm 100% vertrauen und sein Freund ist Mechaniker und sagt, der Wagen ist tiptop und dass ich jederzeit zu ihm kommen kann, wenn es Probleme gibt. Außerdem hat mein "zukünftiger" Schwager vor mir auch ein Auto bei ihm gekauft für 2000€ und der Wagen ist auch wirklich top! So gab es für mich keinen Grund zu zweifeln, so kann man sich irren.
Wenn alles so den Tatsachen entspricht wie du es geschrieben hast: Ja, dann hat er dich beschissen.
Hill
Das hat der Mechaniker, der die Mängelliste erstellt hat, auch gesagt. Ich bestehe auch darauf mein Geld zurückzubekommen, weil ich auch einfach Angst habe mit dem Auto zu fahren. Nur der Verkäufer stellt sich quer.
Hallo, wir sind jetzt fast schon in der rechtlichen Diskussion. Du hast ja die Antwort von HoAcc gelesen. Also fahren ohne dich selber zu gefährden ist nicht. Wenn der sich doof stellt, kommst du eh nur mit einem Anwalt weiter. Ich glaube hier sind wir am Ende unserer Möglichkeiten. Sorry für dich.
Gruß Hill
Das habe ich auch leider befürchtet.
Ist es also gerechtfertigt, wenn ich sage, er hat mich beschissen und ich will mein Geld zurück? Und lieber nicht mehr fahren?
Es besteht ein mündlicher Kaufvertrag. Ich hatte jedesmal einen Zeugen bei mir.
Wir können nur als dritte hier mit dem Sachverhalt dir Ratschlagen aber liegt letzendlich an dir was du daraus machst. Viel Glück
Es ist 1:1 so gewesen, wie ich es beschrieben habe.
Ich werde berichten, sobald der Verkäufer den Wagen in eine Werkstatt gebracht hat und dann seinen Senf dazu gibt.
An sich ist das hier einfach:
Entweder wird er den Wagen unter voller Erstattung der Kosten (Kaufpreis, Zulassungskosten) völlig freiwillig zurück nehmen, oder
er nimmt den Wagen aufgrund eines Gerichtsurteils zurück, das wird ihn dann aber neben der Rücknahme des Fahrzeugs noch weitere mehrere tausend Euro in anderen, dann automatisch folgenden Strafverfahren kosten und er wird hinterher auch nicht unerheblich vorbestraft sein.
Ist halt die Entscheidung, wie gut der Bekannte jetzt ist und wie gut er hinterher noch sein soll oder sein muss.
Der Verkäufer kann hier nicht entscheiden, ob er den Wagen zurück nimmt oder nicht, er kann nur entscheiden, ob er das gleich und ohne murren macht oder später und dann aber wirtschaftlich praktisch ausgeblasen wird.
Würde ich demnach vor Gericht gute Chancen haben?
Interssant ist auch wie einen TÜV Plakette (März 2011) an dieses Wrack gekommen ist hast Du einen Tüv Bericht?
Sollte es gar keinen Bericht geben ist das wahrscheinlich sogar Urkundenfälschung. Falls Du einen Bericht hast wäre es für Dich sehr interssant zu Erfahren was der Tüv zu dem Bericht, der Plakette und dem Wrack zu sagen hat.
Vermutlich ein Betrug mit einen Autolaien.
Ja ich habe die Berichte vom TÜV...habe den auch schon eingescannt und dem befreundeten Automechaniker geschickt. Dort steht nichts weiter drin, außer das mit der Handbremse, Bremsen und Ölverlust. 3 Stunden später gabs den nächsten Bericht, wo keine Mängel mehr vorzufinden waren und TÜV erteilt wurde.
Dann mal hin zum Tüv mit dem Bericht und dem Wrack und nachgefragt, ich bleibe dabei das riecht nach Betrug.
Passt die Fahrgestellnummer vom Tüv Bericht und mit deinen KfZ zusammen ? Nicht das ein anderes Auto zum Tüv war. Bei dieser Geschichte ist alles möglich
Einfach jetzt vor Gericht, da wirst Du mit großer Wahrscheinlichkeit mit Pauken und Trompeten unter gehen:
Ein privater Verkäufer, der die Gewährleistung ausschließen kann und dies so aussagen wird.
Kein schriftlicher Vertrag, wie will man ein paar ganz relevante Dinge beweisen können.
Ein Zeuge, der zu 99,9% nicht unabhängig und in der Sache objektiv ist, weil er wie auch immer eine Verbindung zu Dir hat und diese Verbindung fast immer auch ein Interesse beinhaltet, dass Deine Version auch der Wahrheit entspricht, also der Vater dabei war, die Freundin, der beste Kumpel, ...
Ein Zeuge, der fachlich keine Ahnung hat, sonst wären ihm bei der Besichtigung / Probefahrt diese ganz erheblichen Dinge aufgefallen und genau der soll sich dann aber ganz genau an ganz präzise Details des mündlichen Kaufvertrags erinnern können.
Nicht persönlich nehmen, das ist nur die Argumentationsweise der Gegenseite, die Deine Begründungen und Nachweiskette wie ein Kartenhaus bei Windstärke 8 dastehen lassen.
Das mit dem Prüfbericht bzw. bestandene HU sollte man auch eher taktisch überdenken.
Ein Prüfbericht ist ein Gutachten einer zur Neutralität verpflichteten externen Organisation. Ein positiver Prüfbericht somit ein für den Verkäufer positives Gutachten, dass alles nicht so schlimm ist, wie dargestellt.
Verantwortlich für eine Prüfung und deren Richtigkeit ist auch die ausführende Prüforganisation, aber nicht der Verkäufer des Fahrzeugs.
Ist der Prüfbericht inhaltlich falsch, ist der Ansprechpartner einzig und allein die Prüforganisation. Dass der Verkäufer aus einer fehlerhaft durchgeführten Prüfung Vorteile erhält, macht in doch nicht für die falsche Durchführung verantwortlich und damit haftbar.
Deine derzeitigen "Beweise" über den Fahrzeugzustand stammen aus einer Werkstatt, zu der ein indirektes Verwandschaftsverhältnis besteht. Sollte auch klar sein, dass hier die Glaubwürdigkeit nicht ganz neutral ist.
Eine Werkstatt hat grundsätzlich ein Eigeninteresse, nämlich am Gewinn von ausgeführten Reparaturen. Das Andere mit der persönlichen Verbindung wurde schon etwas weiter oben erläutert.
Aus dem aktuellen Status besteht eher keine Chance für Dich.
also muss man den aktuellen Status verändern:
Aus dem privaten Verkäufer muss man einen gewerblichen Verkäufer machen, damit ist das Thema Gewährleistungsausschluß komplett vom Tisch.
Ein Gewerblicher kann die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen, sondern nur auf 12 Monate reduzieren und damit wäre man hier "drin".
Muss man nicht selber machen, ist aufwändig und Fehler aus Unkenntnis oder falscher Taktik addieren sich immer gegen einen.
Man lässt andere diese Feststellung machen:
Autohandel ist Genehmigungspflichtig, somit geht man zum Wirtschaftsamt und bittet um Überprüfung.
(Ordnungswidrigkeit)
Autohandel ist steuerpflichtig, somit geht man zum Finanzamt und macht eine Aussage zum Thema Steuerhinterziehung.
(Steuerhinterziehung)
Bezieht der Verkäufer irgendwelche Sozialleistungen, weil er arbeitslos oder gar Hartz4-Empfänger ist, wäre dann auch das Arbeitsamt bzw. Jobcenter ein Ansprechpartner zur Feststellung.
(Sozialbetrug)
Ist damit eine gewerbsmäßige Tätigkeit festgestellt, ist der Verkäufer nicht nur in der Gewährleistung, sondern auch gleich in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht, dass es sich nicht um Gewährleistungsmängel handelt, bzw. vollständig und unmissverständlich (nicht beschönigend) auf erhebliche Mängel hingewiesen hat.
Kann er das nicht, muss er wandeln, also den Wagen unter voller Kostenerstattung zurücknehmen.
Eine Rückabwicklung ist hier "einfach", aber eben nicht "einfach so".
Daher auch der Hinweis:
Entweder er führt die Rückabwicklung "freiwllig" und sofort durch, oder diese 1.500 Euro verwandeln sich zu einem für ihn absolut lächerlichen und geringem Nebenproblem.
Ein "Privater", der "nebenbei" mit Autos handelt, IST ein Kartenhaus. Man muss nur zu den Leuten gehen, die den Schalter für den Ventilator in der Hand haben.
Ja habe grad nachgeschaut. Das passt!
Ja die Fahrgestellnummer passt!!
Das ist wirklich ein sehr interessanter Beitrag. Wie sieht es denn aus, wenn der befreundetet Mechaniker auch gleichzeitig ein Gutachter ist? Und wohin sollte ich gehen um eine neutrale Berwertung des Wagens zu bekommen?
Bei der Bezeichnung "Gutachter" oder "Sachverständiger" sollte man kritisch sein. Diese Begriffe sind nicht geschützt.
Jeder kann sich Gutachter/ Sachverständiger nennen ohne dass dafür überhaupt eine Qualifikation notwendig ist. Jeder Bäcker, der Flugzeuge nur aus dem Fernsehen kennt, darf sich Luftfahrt-Sachverständiger nennen.
In wie weit das jedoch dann vor einem Gericht auch eine gewünschte Wertung erhält, sollte klar sein.
Ich will hier niemandem etwas unterstellen, aber die von Dir benutzte Bezeichnung Mechaniker lässt nicht auf einen "gerichtsstabilen" Sachverständigen schließen.
Auch insgesamt immer problematisch, wenn ein Sachverständiger in einer Werkstatt arbeitet und von den selbst erstellten Gutachten profitieren könnte.
Glaubhaft sind Sachverständige, die als Sachverständige tätig sind und keinen Nutzen aus dem Gutachten ziehen (können), außer dem Honorar für die Gutachtenerstellung selbst.
Somit jedwede Prüfstelle wie TÜV, DEKRA, GÜS, KÜS, ... Die bieten als Service eine Gebrauchtwagenbegutachtung für (je nach Tiefe der Prüfung) 40-80 Euro.
Sollten die Mängel tatsächlich so erheblich sein, dann dürfte eine kleine Kontrolle für ~40 Euro völlig ausreichend sein um Fakten zu haben.
Nur würde ich in dieser Situation diese Arbeit nicht machen und dieses Geld nicht ausgeben.
Liegt hier eine gewerbsmäßige Tätigkeit durch den Verkäufer vor, dann ist DER in der Beweislast, dass er nicht leisten muss.
Ich würde hinfahren und ihm die freie Wahl lassen: Rücknahme sofort oder auf dem Klageweg nachdem Gewerbeaufsicht und Steuerfahndung eine gewerbliche Tätigkeit festgestellt haben.
Nur zur Ergänzung, es gibt auch Sachverständige die in Ihrem Stempel: Vom Gericht bestellt und vereidigt führen oder a.a.S, a.a.P(amtlich anerkannte Sachverständige-oder Prüfer). Hier wärst du bei Gericht auf der Sicheren Seite. Hill
Ich nenne ihn Mechaniker, aber er ist amtlich anerkannter Gutachter und KFZ-Meister.
Der Verkäufer hat nun zum 3. Mal den Termin zum Autocheck verschoben. Jetzt steht Montag fest!! Ich drücke ein Auge zu, da grad Wochenende ist. Danach entscheidet sich, wie es weitergeht...
Nochmal, amtlich anerkannten Gutachter, gibt es nicht. Die drei Bezeichnungen die Möglich sind stehen oben. Und auch nur die werden vom Gericht vorbehaltlos akzeptiert. Hill
Nur mal zur Erläuterung, was hier der Hintergrund ist, damit man überhaupt versteht und einschätzen kann, um was es hier auf seitens des Verkäufers überhaupt geht und man dementsprechend seine Taktik ausrichten kann oder muss:
Hier mal ein Zusammenschnitt der relevanten Infos:
"Ich habe ... einen Fiat Punto ... erworben. Beim Kauf von einem guten Bekannten ... er würde ein gutes Auto für mich suchen ... diesen Punto hat er mit einem Freund von ihm, der ein Automechaniker ist,an mich verkauft"
Dein Bekannter, Dein Verkäufer hat für Dich einen Wagen "besorgt" - einem Freund (diesem Automechaniker) abgekauft und dieser Automechaniker hat den Wagen auch irgendwo her.
Der Automechaniker hat 900 bezahlt, an Deinen Bekannten für 1.200 verkauft und Dein Bekannter an Dich für 1.500. Nur mal als Beispielzahlen zur Verdeutlichung, kann auch mehr sein.
Jeder in der Schlange will "einen Euro" verdienen und aus mehr oder weniger einem Stück Schrott wird ein relativ teures Fahrzeug - aber nicht, weil es dadurch unterwegs besser oder gar wertvoller geworden ist.
Bei derartigen Geschäften kann man niemals ein Fahrzeug erhalten, was auch nur annähernd dem gezahlten Kaufpreis entspricht.
Was hierbei hauptsächlich bezahlt wird, ist nicht das Fahrzeug, sonder der "eine Euro" den sich jeder in der Reihe eingesteckt hat.
Warum jetzt Dein Verkäufer "bockt" ist auch erkennbar:
Der hat "nur" 300 Euro verdient, die sind aber längst, zumindest zu einem erheblichen Teil in Reparaturen bzw. Reparaturversuchen versenkt worden.
Er hat jetzt praktisch nichts mehr an dem Wagen verdient, soll aber ("nochmals weitere") 1.500 an Dich bezahlen und bekommt dafür einen Schrottwagen auf den Hof gestellt.
Das nennt sich zwar Betriebsrisiko und hat uneingeschränkt jeder Selbständige zu tragen, aber damit haben schon reichlich "echte" Gewerbliche so ihre Probleme
Jemand, der [Zitat] "er handelt privat mit Autos" dies nur nebenbei macht und nun 1.500 Euro praktisch "für nichts" bezahlen soll - da ist schon klar, dass hier "gebockt" wird und da hört ganz sicher bei dem auch jeder Spaß auf.
Sollte aber bei Dir nicht minder anders sein. Er hat das sicherlich nicht mit Absicht gemacht, aber deshalb bleibt er trotzdem uneingeschränkt für seine Handlungen haftbar.
Das sollte man wissen und sich entsprechend verhalten, ohne irgendwelchen Druck, nur mit guten Worten wird der nie einen Cent rausgeben. Also wie immer:
- freundlich, man muss niemanden beleidigen
- sachlich, nicht vom Thema abbringen lassen und es gibt nur ein Thema und die kranke Oma gehört nicht dazu
- eindeutig, es darf keine Zweifel an einer weiteren Verfahrensweise geben
- kurz, hat doch schon lange genug gedauert.
Entweder er zahlt sofort, spätestens am nächsten Tag oder er kann den gesamten Vorgang mit Gewerbeaufsicht, Arbeitsamt (falls zutreffend), Steuerfahndung und Deinem Anwalt ausgiebigst besprechen, man selbst steht dafür nun leider nicht mehr zur Verfügung.
Als Ort könnte man die Zulassungsstelle nehmen, gleichzeitig wenn man den Wagen abmeldet.
Und einen kleinen Zettel nicht vergessen, wo er dann bestätigt, dass der Kauf am (Datum/Uhrzeit) rückabgewickelt wurde und er (Name/Anschrift/Personalausweis-Nummer) als Eigentümer nun uneingeschränkt für den Wagen verantwortlich ist.