Garantie Gebrauchtmotor - Motorschaden
Hallo zusammen
Im Juli diesen Jahres hat ich vermehrt Stress mit meinem Motor. Daraufhin bin ich in eine Werkstatt und die meinten, der Motor wäre hinüber und es wäre das beste, einen Austauschmotor einzubauen. Das ist dann auch im August geschehen. Nach dem Einbau hatte ich gemeint, der Motor würde sich anhören, wie ein Dieselmotor, er würde so komisch klopfen. Alle lachten - es sei alles i.O. und ich hätte ja nen Jahr Garantie.
Jetzt am Wochenende auf der Autobahn hatte ich eine Panne, von einer hiesigen WErkstatt wurde diagnostiziert, Lagerschaden. Nun sagt mir die Werkstatt die das Auto repariert hatte, die Fa. von der sie den Motor hätten, würde nur 3 Monate Garantie gewähren. Ich weiss jetzt nicht genau, welche Ansprüche ich an die Werkstatt habe. Fakt ist, dass der Motor einen Vorschaden gehabt haben muss. Wäre es da besser, einen Gutachter einzuschalten`?
danke - sabine
einmal reicht doch.
Immer dort reklamieren, wo gekauft!
komisch, da fehlt ja alles.
Also, wenn Du als Verbraucher - Privatperson - den Austauschmotor gekauft hast, hast Du nach BGB 24 Monate GEWÄHRLEISTUNG. Bei gebrauchten Dingen KANN die Gewährleistung auf 12 Monate verkürzt werden. Auch gilt die Beweislastumkehr. Das heißt, es wird davon ausgegangen, dass der Motor schon beim Einbau einen Defekt aufwies. Die Werkstatt muß Dir das gegenteil beweisen.
Allerdings muß Deine Werkstatt den Schaden bei seinem Vorlieferanten anmelden, das ist die sogenannte Lieferantenkette.
Deshalb: Immer dort reklamieren, wo gekauft.
Schaden könnte es auch nicht, wenn Du einen Sachverständigen an den Motor ranläßt, um ein Gutachten zu erstellen.