Umrüstung Jeep
Was haltet Ihr davon, einen Cherokee Bj. '89 so umbauen zu lassen, dass er als LKW zugelassen werden kann? Angeblich ist bei diesem Baujahr eine Nachrüstung auf Euro 2 nicht möglich...
Danke Euch für Eure Antwort im Voraus
Nichts
und weshalb hältst du nix davon? stimmt die negativaussage betreffs euro 2 überhaupt???
- die Umbau- und Abnahmekosten sind deutlich höher als der Fahrzeugwert,
- Nutzwert und Optik gehen gegen null,
- den Zeitpunkt, wann es sich "rechnet", wird der Wagen nicht mehr erleben,
- ob sich nach dem technischen Umbau und Abnahme als LKW auch das Finanzamt auf eine steuerrechtliche Einstufung als LKW einlässt, ist mehr als zu bezweifeln, wenn es sich um den großen Benziner handelt.
Zur Umrüstung auf Euro2 habe ich keine Kenntnis, eventuell mal in einem speziellen Cherokee-Forum nachfragen.
Die jährliche Steuerrechnung ist schon höher, als der Fahrzeugwert. Es gibt für die Alten keine Umrüstmöglichkeit. Da hätte er was nach 1994 kaufen müssen.
Danke Dir. Auch als Laie hatte ich kein gutes Gefühl bei diesem Vorhaben meines Partners(übrigens ein Kfz-Fachmann) und werde es nun auch nicht tun.
Die zulassungsrechtliche Einordnung als LKW - der Eintrag in den Papieren - ist nur eine "Vorstufe" für die steuerrechtliche Zuordnung. Das Finanzamt hat zusätzliche Bedingungen.
Zulassungsrechtlich sind das Laderraumlänge größer als "Fahrgastraum", bedeutet Entfernung der Rückbank inkl. Unbrauchbarmachung der Haltepunkte der Rückbank und der Gurtaufnahmen. Weiterhin Verblechung der hinteren Seitenscheiben im "Laderaum". Hier also auch bei den hinteren Türen - Scheiben raus und Bleche einschweißen - inkl. Lackarbeiten nicht ganz ohne Aufwand. Dann benötigt man noch hinter dem "Fahrgastraum", also den Vordersitzen eine feste Trennwand zum Laderaum, also auch Blech oder stabiles Gitter einschweißen.
Dann kommt die Abnahme in Höhe von etwa 100 Euro und man hat den zulassungsrechtlichen Eintrag als LKW und damit die höheren Versicherungskosten eines LKW, bis zur Steuer dauert es aber noch.
Das Finanzamt will weiterhin zur steuerrechtlichen Zuordnung den Nachweis, dass der "Charakter eines LKW erfüllt" ist.
Je nach Finanzamt kommen dann ggf. noch das Verschweißen der hinteren Türe auf der Fahrerseite dazu. Wenn überhaupt steuerlich möglich, ein etwas zu großer Motor lässt auch mit allen durchgeführten Umbauten keine LKW-Steuer zu, ein LKW muss primär Transportaufgaben bewältigen, ein "übergroßer" Motor ist dafür nicht notwendig. Beim Finazamt vorbei gehen und beim zuständigen Sachbearbeiter die Anforderungsliste holen.
Aufwand ist immens und ob sich das dann tatsächlich "lohnt", also sich der Umbau überhaupt gegen rechnet unter das alles unter Betrachtung der verbleibenden Nutzbarkeit eines 2-Sitzers und eines möglichen Weiterverkaufs einer verblechten Kiste ohne Rücksitze ist mehr als fraglich.