Bordsteinkante Höhe
Hallo liebe gemeinte
Ich habe mir an einem öffentlichen Parkplatz beim einpaken meine Stoßstange abgefahren. Die Höhe der Kante ist 10 cm mein auto ist 16 an der tiefsten Stelle hoch, Da die Parkbucht ein starkes Gefälle in Richtung Kante aufweist, hat sich der Winkel zwischen Kante und Fahrzeug stark verkürzt. Also wäre die Parkbucht gerade gewesen, hätte ich ohne Probleme rein und raus fahren können. Nun meine Frage gibt es eine vorgesschriebene Bauweise von Parkplätzen und wie kann ich den Besitzer haftbar machen, bzw gibt es dafür schon ein Urteil oder ähnliches ? Danke
Ob es da schon Fälle o. Urteile gibt, kann ich nicht sagen. Am besten, du informierst dich bei einem Anwalt, damit nichts mehr -tschuldige- schief geht.
Am besten dann auch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen, der kann dir das im Einzelfall genauer erläutern.
Ob das Erfolgsaussichten hat, kann ich allerdings auch nicht beurteilen. Deswegen ist in einem solchem Fall ein Anwalt immer die beste Variante, wenn auch nicht die billigste.
Entschuldigung - aber ich verstehe die Problemstellung nicht!
Wieso muß man auf einem öffentlichen Parkplatz über eine 10cm hohe Kante fahren?
Oder meinst Du die Endbegrenzung des Parkplatzes/Parkbucht?
Falls ja denke ich das Du nicht viel Chancen auf Schadenersatz hast denn wenn man vom abschüssigen Bereich auf eine Ebene wechselt ist es klar das man da durch den Anfahrtswinkel weniger Bodenfreiheit hat.
Wenn nun da noch eine Kante dazu kommt dann muß man damit rechen das man eventuell aufsetzt und entsprechend vorsichtig sein.
Und wenn es nicht nur bei Kratzern, Schrammen und Macken geblieben ist sondern es Dir gleich die komplette Stoßstange abgerissen hat - dann war das bestimmt nicht vorsichtig gefahren!
Vielleicht kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht da was reißen - aber ich würde nicht drauf wetten - denn auch auf einenm Parkplatz ist der Fahrer zuerst mal selbst dafür verantwortlich wo er mit seinem Wagen hinfährt!
Blecky
als fahrer hat man aber auch die pflicht seinen weg so zu wählen, dass keine schäden entstehen.
für fahrerisches unvermögen und fehleinschätzungen sind keine anderen leute haftbar zu machen.
und ganz schlecht sieht es auch für fahrzeuge aus, wenn diese baulich verändert wurden, und erst wegen solcher veränderungen die gefahr von beschädigungen entstanden ist. da kommt auch niemand anderes für die schäden auf.
da liegt die sorgfaltspflicht ausschließlich beim fahrer.
ich denke nicht das da irgendwer dafür aufkommen muss, wenn du versuchst in eine offensichtlich ungeeignete parkbucht zu fahren und dir dabei dann, wie zu erwarten, dein fahrzeug beschädigst.
im schlimmsten fall hast du noch den bordstein dort beschädigt und wirst wegen mutwilliger sachbeschädigung belangt.
Ich bin mit meinem MB Sprinter in einer Tankstellenwaschanlage stecken geblieben weil die zu niedrig war und es war auch gekennzeichnet, kann ich den Betreiber zur Rechenschaft ziehen?